Onkologie
Eine Krebserkrankung bedeutet noch immer einen erheblichen Einschnitt in die Lebensplanung. Fast 500.000 Menschen in Deutschland erkranken jährlich an Krebs, wobei Männer und Frauen fast in gleicher Höhe betroffen sind. Der medizinische Fortschritt und neue Medikamente bringen nicht nur verlängerte Überlebensraten, und in manchen Fällen sogar eine Chronifizierung der Erkrankung, mit sich. Mit längeren Therapiephasen sowie der Verlagerung eines Großteiles der Behandlung in den ambulanten Bereich gehen zusätzliche Herausforderungen für Erkrankte und deren Umfeld einher. Die Auseinandersetzung mit den akuten und ggf. dauerhaften Folgen der Erkrankung haben Auswirkungen auf die Patient*innen, deren Familiensystem sowie auf die berufliche und soziale Teilhabe.
Auch nach überstandener Akutbehandlung sind an Krebs erkrankte Menschen mit möglichen Rückfällen und langfristigen Folgen der Erkrankung konfrontiert. Bleibende körperliche Einschränkungen und psychische Belastungen können zudem die berufliche Zukunft der betreffenden Personen beeinträchtigen. Nicht selten führen krankheitsbedingte Mehrausgaben, niedrigeres Einkommen oder eine notwendige Berentung dann zu finanziellen Belastungen. Das Armutsrisiko für Menschen mit einer Krebserkrankung ist hoch.
Weiterführendes
Finanzierung von Krebsberatungsstellen
Ziele des Nationalen Krebsplans
Arbeitshilfe zur Aufforderung der Krankenkasse zum Antrag auf Rehabilitation nach § 51 SGB V
Förderbekanntmachung "Langzeitüberleben nach Krebs" veröffentlicht
CARES-Studie (Intensive Begleitung von an Krebs erkrankten Menschen bei der Rückkehr in den Beruf)
Soziale Arbeit – Ein Baustein der psychosozialen Beratung und Versorgung
Psychosoziale Beratung durch Soziale Arbeit beinhaltet Information, Unterstützung und Begleitung zur Bewältigung der Erkrankung und ihrer sozialen Folgen. Sie bietet eine Orientierungshilfe im Sozialversicherungssystem und hilft beim Zugang zu Leistungen sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen der an Krebs erkrankten Menschen. Sozialarbeiter*innen im Krankenhaus und in ambulanten Krebsberatungsstellen bieten somit Unterstützung in allen Krankheitsphasen.
Handlungsbedarfe
Politisch ist die Bedeutsamkeit der psychosozialen und psychoonkologischen Versorgung erkannt. Das Ziel 9 des im Jahr 2008 veröffentlichten Nationalen Krebsplans greift das Thema auf. Demnach sollen an Krebs Erkrankte bei Bedarf eine angemessene psychoonkologische Versorgung erhalten. Dieses Ziel umfasst die verbesserte Erkennung des psychoonkologischen bzw. psychosozialen Unterstützungsbedarfs und behandlungsbedürftiger psychischer Störungen bei Menschen mit einer Krebserkrankung und Angehörigen sowie die Sicherstellung der notwendigen psychoonkologischen Versorgung im stationären, ambulanten und rehabilitativen Bereich.
Ambulante Beratungsangebote unzureichend finanziert
Auch das Beratungsangebot der Sozialen Arbeit muss leicht für die zu beratenden Personen zugänglich sein. Zu jedem Zeitpunkt im Verlauf des Behandlungsprozesses sind psychosoziale Beratungsangebote wichtig. Diese für eine bedarfsgerechte Versorgung und Behandlung von Personen selbstverständlich anmutenden Forderungen sind jedoch leider keine Realität. Ein Ergebnis der im Jahr 2018 vom Bundesministerium für Gesundheit veranlassten Bestandsaufnahme zur psychoonkologischen Versorgung ist: Defizite sind in der ambulanten Beratung und Versorgung festzustellen. So besteht beispielsweise für die etablierten Krebsberatungsstellen bis zum Jahr 2020 noch keine Regelfinanzierung.
Diese Finanzierungslücken führen automatisch auch zu einem massiven Mangel an Information und Beratung. Dies wiederum bewirkt vermeidbare gravierenden Problemen bei den an Krebs erkrankten Menschen und deren Familien.
Die DVSG mischt mit
Die DVSG greift Forschungsanliegen auf, benennt Handlungsbedarfe und wirkt bei der Erstellung von Standards mit.
- Leitlinienentwicklung: Die DVSG beteiligt sich auch bei der Erstellung und Aktualisierung von Leitlinien. Bei Verfahren mit onkologischem Schwerpunkt wirkt die DVSG beispielsweise bei Leitlinien mit zu den Themen Psychoonkologie (Leitlinie), Oro- und Hypopharynxkarzinom, Bewegungstherapie bei onkologischen Erkrankungen und Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche mit einer Krebserkrankung.
- Forschungsprojekte: Der Zugang zur medizinischen Rehabilitation ist beispielsweise der Schwerpunkt einer Studie mit DVSG-Beteiligung gewesen. In den Jahren 2017 bis 2019 wurde eine Expert*innenbefragung umgesetzt. Folgende Fragen standen im Mittelpunkt des Vorhabens AZORE: Warum bildet sich die steigende Anzahl an Krebserkrankungen nicht in der Entwicklung der Anträge für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen ab? Welche Barrieren gibt es in der Inanspruchnahme von medizinischen Rehabilitationsleistungen? Welche Handlungsbedarfe bestehen? Mehr dazu
- Aktualisierung des Expertenstandards für Soziale Arbeit: Der Expertenstandard „Psychosoziale (Erst-)Beratung onkologischer Patient*innen durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit (PEOPSA)" wurde mit der Version 2.0 aus Juni 2026 aktualisiert und erweitert. Die erste Fassung aus dem Jahr 2018 fokussierte insbesondere die psychosoziale (Erst-)Beratung onkologisch erkrankter Menschen im Krankenhaus durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Mit der Version PEOPSA 2.0 werden wissenschaftliche Erkenntnisse, fachliche Leitlinien sowie die Expertise aus Wissenschaft, Praxis und Selbsthilfe systematisch zusammengeführt. Dabei werden insbesondere ambulante und rehabilitative Versorgungsstrukturen sowie Fragen von Diversität, Teilhabe und sektorenübergreifender Versorgung stärker berücksichtigt. Der Expertenstandard adressiert Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen, die onkologisch erkrankte Menschen und ihre An- und Zugehörigen in Krankenhäusern, zertifizierten onkologischen Zentren, ambulanten Krebsberatungsstellen, Rehabilitationskliniken und weiteren Einrichtungen der onkologischen Versorgung begleiten und beraten. Zugleich unterstützt er Leitungskräfte und multiprofessionelle Teams bei der Weiterentwicklung psychosozialer Versorgungsangebote in der Onkologie. Mehr dazu
- Mitwirkung bei Zertifizierungskommissionen: Die DVSG und die ASO beteiligen sich bei Zertifizierungskommissionen der Deutschen Krebsgesellschaft. In jeweiligen organspezifischen Zertifizierungskommissionen werden die fachlichen Anforderungen zur Zertifizierung erarbeitet. Sie werden in sogenannten Erhebungsbögen verschriftlicht und regelmäßig aktualisiert. Die Anforderungen für die Soziale Arbeit sind in den jeweiligen Erhebungsbögen unter der Ziffer „1.5 Sozialarbeit und Rehabilitation“ gefasst. Als Mindestanforderung für die Qualifikation der Sozialdienstmitarbeiter*innen ist Sozialarbeit*in genannt. Voraussetzungen und das Verfahren für Einzelfallprüfungen sind auf der Seite der Deutschen Krebsgesellschaft ersichtlich. Eine adäquate Personalressource ist mit einer Vollkraftstelle Soziale Arbeit pro 400 beratene an Krebs erkrankte Personen pro Jahr definiert.
- Kurz-Screening als Instrument zur Selbsteinschätzung: Im Jahr 2026 haben Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft für Soziale Arbeit in der Onkologie (ASO) und der DVSG ein Instrument zur Selbsteinschätzung für psychosoziale und sozialrechtliche Beratungsbedarfe entwickelt (PSKS26). Dieses Kurz-Screening kann in unterschiedlichen Settings der Behandlung oder Rehabilitation in der Onkologie eingesetzt werden. Es ist als Selbsteinschätzungsinstrument konzipiert; an Krebs erkrankten Personen können damit eine Einschätzung vornehmen, zu welchen sozialen Aspekten sie Information oder Beratung durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit wünschen. Der PSKS26 umfasst sieben Fragen. Vertreter*innen der ASO und der DVSG sind in einer Arbeitsgruppe der Deutschen Krebsgesellschaft zu „Patient Reported Outcomes“ (IAG PRO) beteiligt und haben diesen Entwurf für ein Kurz-Screening für psychosoziale und sozialrechtliche Bedarfe in diesem Zusammenhang eingespeist. Seit 2026 wird in zertifizierten onkologischen Zentren das ‚Onkologische Basisscreening‘ gefordert. Das nun aktuell entwickelte Kurz-Screening kann als gleichbleibender Teil zur Berücksichtigung psychosozialer und sozialrechtlicher Beratungsbedarfe für das ‚Onkologische Basisscreening‘ verwendet werden.
- Fachweiterbildung Soziale Arbeit in der Onkologie: Eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung ist für die Qualität der Arbeit in den verschiedenen Handlungsfeldern der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit unverzichtbar. Komplexe Problemkonstellationen in der Fallarbeit, rechtliche Neuerungen, die Entwicklung und Erschließung passgenauer Hilfeleistungen sowie aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung: Die Berufspraxis erfordert umfangreiche fachliche und personale Kompetenzen. Die DVSG und die Arbeitsgemeinschaft für Soziale Arbeit in der Onkologie (ASO) haben gemeinsam in den Jahren 2023 und 2024 ein Curriculum zur Fachweiterbildung Soziale Arbeit in der Onkologie entwickelt. Mehr dazu
Koordination Patientenbeteiligung/ Selbsthilfe
Universitätsklinikum Münster
Westdeutsches Tumorzentrum (WTZ) Netzwerkpartner Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1
48149 Münster

Kooperationen
Die DVSG arbeitet eng zusammen mit der Deutschen Krebsgesellschaft. In Kooperation mit der Arbeitsgruppe für Soziale Arbeit in der Onkologie (ASO) beteiligt sich die DVSG bei Krebskongressen, setzt sich für Standardentwicklung ein und regt Forschungsprojekte an.
Aktueller Newsletter der ASO
Marie Rösler - Der Weg in die DKG
Literaturhinweise
Layh, Sandra (2016): Deutschsprachige Literatur „Soziale Arbeit in der Onkologie“
Ergebnisse der Literaturrecherche 2016 & Ergänzungen. Erstellt in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Soziale Arbeit in der Onkologie (ASO) der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) e.V.
Adolph, Holger (2019): Diskussionspapier. Perspektiven der Evidenzbasierung der Sozialen Arbeit in der Onkologie.
