Arbeitshilfe zur Aufforderung der Krankenkasse zum Antrag auf Rehabilitation nach § 51 SGB V

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Onkologie

Eine Krebserkrankung bedeutet noch immer einen erheblichen Einschnitt in die Lebensplanung. Fast 500.000 Menschen in Deutschland erkranken jährlich an Krebs, wobei Männer und Frauen fast in gleicher Höhe betroffen sind. Der medizinische Fortschritt und neue Medikamente bringen nicht nur verlängerte Überlebensraten, und in manchen Fällen sogar eine Chronifizierung der Erkrankung, mit sich. Mit längeren Therapiephasen sowie der Verlagerung eines Großteiles der Behandlung in den ambulanten Bereich gehen zusätzliche Herausforderungen für Erkrankte und deren Umfeld einher. Die Auseinandersetzung mit den akuten und ggf. dauerhaften Folgen der Erkrankung haben Auswirkungen auf die Patient*innen, deren Familiensystem sowie auf die berufliche und soziale Teilhabe.

Auch nach überstandener Akutbehandlung sind an Krebs erkrankte Menschen mit möglichen Rückfällen und langfristigen Folgen der Erkrankung konfrontiert. Bleibende körperliche Einschränkungen und psychische Belastungen können zudem die berufliche Zukunft der betreffenden Personen beeinträchtigen. Nicht selten führen krankheitsbedingte Mehrausgaben, niedrigeres Einkommen oder eine notwendige Berentung dann zu finanziellen Belastungen. Das Armutsrisiko für Menschen mit einer Krebserkrankung ist hoch.

Soziale Arbeit – Ein Baustein der psychosozialen Beratung und Versorgung

Psychosoziale Beratung durch Soziale Arbeit beinhaltet Information, Unterstützung und Begleitung zur Bewältigung der Erkrankung und ihrer sozialen Folgen. Sie bietet eine Orientierungshilfe im Sozialversicherungssystem und hilft beim Zugang zu Leistungen sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen der an Krebs erkrankten Menschen. Sozialarbeiter*innen im Krankenhaus und in ambulanten Krebsberatungsstellen bieten somit Unterstützung in allen Krankheitsphasen.

Handlungsbedarfe

Politisch ist die Bedeutsamkeit der psychosozialen und psychoonkologischen Versorgung erkannt. Das Ziel 9 des im Jahr 2008 veröffentlichten Nationalen Krebsplans greift das Thema auf. Demnach sollen an Krebs Erkrankte bei Bedarf eine angemessene psychoonkologische Versorgung erhalten. Dieses Ziel umfasst die verbesserte Erkennung des psychoonkologischen bzw. psychosozialen Unterstützungsbedarfs und behandlungsbedürftiger psychischer Störungen bei Menschen mit einer Krebserkrankung und Angehörigen sowie die Sicherstellung der notwendigen psychoonkologischen Versorgung im stationären, ambulanten und rehabilitativen Bereich.

Ambulante Beratungsangebote unzureichend finanziert

Auch das Beratungsangebot der Sozialen Arbeit muss leicht für die zu beratenden Personen zugänglich sein. Zu jedem Zeitpunkt im Verlauf des Behandlungsprozesses sind psychosoziale Beratungsangebote wichtig. Diese für eine bedarfsgerechte Versorgung und Behandlung von Personen selbstverständlich anmutenden Forderungen sind jedoch leider keine Realität. Ein Ergebnis der im Jahr 2018 vom Bundesministerium für Gesundheit veranlassten Bestandsaufnahme zur psychoonkologischen Versorgung ist: Defizite sind in der ambulanten Beratung und Versorgung festzustellen. So besteht beispielsweise für die etablierten Krebsberatungsstellen bis zum Jahr 2020 noch keine Regelfinanzierung.

Diese Finanzierungslücken führen automatisch auch zu einem massiven Mangel an Information und Beratung. Dies wiederum bewirkt vermeidbare gravierenden Problemen bei den an Krebs erkrankten Menschen und deren Familien.

Die DVSG mischt mit

Die DVSG greift Forschungsanliegen auf, benennt Handlungsbedarfe und wirkt bei der Erstellung von Standards mit.

  • Leitlinienentwicklung: Die DVSG beteiligt sich auch bei der Erstellung und Aktualisierung von Leitlinien. Bei Verfahren mit onkologischem Schwerpunkt wirkt die DVSG beispielsweise bei Leitlinien mit zu den Themen Psychoonkologie (Leitlinie), Oro- und Hypopharynxkarzinom, Bewegungstherapie bei onkologischen Erkrankungen und Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche mit einer Krebserkrankung.
     
  • Forschungsprojekte: Der Zugang zur medizinischen Rehabilitation ist beispielsweise der Schwerpunkt einer Studie mit DVSG-Beteiligung gewesen. In den Jahren 2017 bis 2019 wurde eine Expert*innenbefragung umgesetzt. Folgende Fragen standen im Mittelpunkt des Vorhabens AZORE: Warum bildet sich die steigende Anzahl an Krebserkrankungen nicht in der Entwicklung der Anträge für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen ab? Welche Barrieren gibt es in der Inanspruchnahme von medizinischen Rehabilitationsleistungen? Welche Handlungsbedarfe bestehen? Mehr dazu
     
  • Entwicklung eines Expertenstandards: Der Expertenstandard "Psychosoziale Erstberatung onkologischer Patient*innen durch Soziale Arbeit in der stationären Versorgung (PEOPSA)" wurde im Jahr 2018 veröffentlicht. Er stützt sich auf die Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche und Auswertung der internationalen und deutschsprachigen Literatur zur Sozialen Arbeit in der Onkologie. Der Expertenstandard wurde im Auftrag der Deutschen Krebsgesellschaft von der DVSG und der Arbeitsgemeinschaft für Soziale Arbeit für Onkologie (ASO) herausgegeben. Mehr dazu
     
  • Mitwirkung bei Zertifizierungskommissionen: Die DVSG und die ASO beteiligen sich bei Zertifizierungskommissionen der Deutschen Krebsgesellschaft. In jeweiligen organspezifischen Zertifizierungskommissionen werden die fachlichen Anforderungen zur Zertifizierung erarbeitet. Sie werden in sogenannten Erhebungsbögen verschriftlicht und regelmäßig aktualisiert. Die Anforderungen für die Soziale Arbeit sind in den jeweiligen Erhebungsbögen unter der Ziffer „1.5 Sozialarbeit und Rehabilitation“ gefasst. Als Mindestanforderung für die Qualifikation der Sozialdienstmitarbeiter*innen ist Sozialarbeit*in genannt. Voraussetzungen und das Verfahren für Einzelfallprüfungen sind auf der Seite der Deutschen Krebsgesellschaft ersichtlich. Eine adäquate Personalressource ist mit einer Vollkraftstelle Soziale Arbeit pro 400 beratene an Krebs erkrankte Personen pro Jahr definiert.
     
  • Fachweiterbildung Soziale Arbeit in der Onkologie: Eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung ist für die Qualität der Arbeit in den verschiedenen Handlungsfeldern der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit unverzichtbar. Komplexe Problemkonstellationen in der Fallarbeit, rechtliche Neuerungen, die Entwicklung und Erschließung passgenauer Hilfeleistungen sowie aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung: Die Berufspraxis erfordert umfangreiche fachliche und personale Kompetenzen. Die DVSG und die Arbeitsgemeinschaft für Soziale Arbeit in der Onkologie (ASO) haben gemeinsam in den Jahren 2023 und 2024 ein Curriculum zur Fachweiterbildung Soziale Arbeit in der Onkologie entwickelt. Mehr dazu

 


Ansprechperson für die Soziale Arbeit in der Onkologie
Anne Taubert

Gesamtvorstand DVSG
Diplom Sozialpädagogin
Nationales Centrum für Tumorerkrankungen (NCT)
Sozialdienst
Im Neuenheimer Feld 460
69120 Heidelberg
Tel. 06221 56 36492
 Anne Taubert

Kooperationen

Die DVSG arbeitet eng zusammen mit der Deutschen Krebsgesellschaft. In Kooperation mit der Arbeitsgruppe für Soziale Arbeit in der Onkologie (ASO) beteiligt sich die DVSG bei Krebskongressen, setzt sich für Standardentwicklung ein und regt Forschungsprojekte an.
Aktueller Newsletter der ASO

Literaturhinweise

Layh, Sandra (2016): Deutschsprachige Literatur „Soziale Arbeit in der Onkologie“
Ergebnisse der Literaturrecherche 2016 & Ergänzungen. Erstellt in Kooperation mit  der Arbeitsgemeinschaft Soziale Arbeit in der Onkologie (ASO) der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) e.V.