Psychiatrie

In Deutschland ist jedes Jahr mehr als ein Viertel der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen. In den letzten Jahren führte dies zu einer Steigerung der Arbeitsunfähigkeitszeiten von 50 - 80% und damit zu einer Verdreifachung innerhalb der letzten 20 Jahre. Viele Menschen brauchen neben der Beratung im akuten Krankheitsfall eine längerfristige Behandlung, Rehabilitation, Begleitung und Unterstützung aufgrund einer schweren, chronisch verlaufenden psychischen Erkrankung oder Behinderung.

Die Verortung der Sozialen Arbeit

Soziale Arbeit ist eine bedeutsame Berufsgruppe in der Behandlung und Versorgung. Im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe stellt sie die größte Berufsgruppe dar. Hilfen und Unterstützungsangebote für psychisch kranke Menschen und ihre Familien sind gleichermaßen im Gesundheitswesen als auch im Sozialwesen angesiedelt. In den verschiedenen Organisationen und psychiatrischen Arbeitsfeldern ist die Soziale Arbeit als eine die psychosoziale Leistungen gestaltende Profession verortet. Sie nimmt in der Fallarbeit Aufgaben in der Koordination, Beratung, Begleitung, Erschließung von Hilfen oder in der Therapie wahr. Zudem beteiligt sie sich an der verbesserten Gestaltung des öffentlichen Gesundheitswesens.

Paradigmenwechsel für die Behandlung und Begleitung

Die Psychiatriepolitik der vergangenen Jahrzehnte war geprägt von den Reformideen der Psychiatrieenquete im Jahre 1975. Die psychiatrische Versorgung hat seither einen Reformprozess hin zur gemeindenahen Psychiatrie mit Ausrichtung an sozialpsychiatrischen Grundideen durchlaufen. Der von der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der psychiatrischen Versorgung geforderte Paradigmenwechsel hat zwar schon viel bewirkt, ist bei weitem jedoch noch nicht abgeschlossen.

Geforderte Entwicklungen der Reform sind

  • von der Institutionszentrierung zur Personenzentrierung,
  • von der Angebots- zur Bedarfsorientierung, 
  • von einer auf Berufsgruppeninteressen bezogenen Sichtweise hin zum mehrdimensionalen Krankheitskonzept und multiprofessioneller Behandlung. 

Aktuelle Entwicklungen - Debatte zur Personalausstattung

Der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist vom Gesetzgeber beauftragt worden, verbindliche Mindestvorgaben für das für die Behandlung erforderliche therapeutische Personal in stationären psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen festzulegen. Denn die bis zum Jahr 2019 geltende Psychiatrie-Personalverordnung stammt aus dem Jahr 1990. Entsprechend ist eine Prüfung und Aktualisierung auf der Grundlage des gesellschaftlichen Wandels evident.

Stellungnahme der DVSG:

Psychosoziale Therapien bleiben unberücksichtigt: Stellungnahme der DVSG zur Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik (November 2019) 

Plattformmodell

Die Neufassung der Richtlinie zur Personalausstattung hat Fachgesellschaften veranlasst, eigene konzeptionelle Überlegungen zur zukünftigen Gestaltung der Personalbemessung zu entwickeln. Auf diesem Weg ist mit dem Plattformmodell ein Alternativmodell zur Personalbemessung koordiniert durch die DGPPN entstanden. Auch einzelne Mitglieder der DVSG sind bei der Durchführung von Workshops und in der zentralen Arbeitsgruppe beteiligt gewesen. Das sogenannte „Plattformmodell“ wurde im Expert*innenkreis über mehrere Jahre entwickelt. Es orientiert sich strikt am Behandlungs- und Versorgungsbedarf psychisch erkrankter Menschen und betrachtet diesen auf verschiedenen, jeweils multidisziplinär besetzten Dimensionen: psychiatrisch-psychotherapeutisch, somatisch und psychosozial. Für jede dieser drei Dimensionen wird zwischen regulärem und erhöhtem Versorgungsbedarf unterschieden. So entstehen insgesamt acht Bedarfscluster. Bei der Entwicklung und Verbreitung des Plattform-Modells hat die DVSG sich aktiv beteiligt.

Die EPPIK-Studie

Zur Überprüfung der Eignung des ‚Plattformmodells‘ als Instrument zur Personalbemessung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken wurde die sogenannte EPPIK-Studie beauftragt. Diese hatte zum Ziel, das Plattformmodell zu evaluieren, zu validieren und für die Psychiatrie sowie für die Psychosomatische Medizin eine Sollabschätzung der Personalausstattung für alle Berufsgruppen vorzunehmen. 

Ergebnisbericht

Aktuelles zur Richtlinie der Psychiatrie-Personal-Verordnung:

Ab 01.01.2022 werden der Berufsgruppe der Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen auch im Erwachsenenbereich Heilpädagog*innen zugeordnet. Dies galt bislang schon für die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dadurch verliert die Soziale Arbeit ein aus Sicht der DVSG fachlich wichtiges Alleinstellungsmerkmal in der Richtlinie und befürwortet diese Änderung ausdrücklich nicht. Für den Bereich der Psychosomatik können ebenfalls ab Januar 2022 befristet bis Ende 2023 Psycholog*innen  auf die Berufsgruppen d bis f angerechnet werden und stehen somit in Einstellungsverfahren in Konkurrenz auch zu den Mitarbeitenden im Sozialdienst.

Die Auseinandersetzungen mit der Richtlinie gehen also weiter und der angespannte Arbeitsmarkt beeinflusst die Entwicklung schon jetzt spürbar. Die DVSG steht für eine konsequente Wahrung der Kompetenz der Fachkräfte der Sozialen Arbeit und wird sich in diesem Sinne einmischen, wo es uns möglich ist.

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Mindestvorgaben für Psychotherapeuten

Aktuelle Informationen zur Weiterentwicklung der Vorgaben durch den G-BA (September 2022)

Mitgestalten - Verbesserung bei Versorgung psychisch Erkrankter

Seit dem Jahr 2023 wird der Psychiatriedialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen fortgeführt. Weiterhin leistet die Aktion Psychisch Kranke (APK) die Koordination des Verfahrens. Lag der Fokus bis zum Jahr 2022 bei Regelungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung, so geht es in dem Folgeprozess um Handlungsbedarfe an den Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzbüchern und Rechtskreisen. 

Ziele der Fortführung dieses Dialogs sind

  • eine Verständigung über Entwicklungsbedarfe und
  • die Formulierung von Handlungsempfehlungen für eine personenzentrierte, rechtskreisübergreifende Versorgung mit Fokus auf die Schnittstellen

zwischen der Behandlung psychisch erkrankter Menschen und den weiteren Sozialgesetzbüchern zu Teilhabe, Pflege und Prävention. 

Die DVSG hat im Jahr 2025 zu vier von fünf Themenfeldern Stellungnahmen verfasst. Zudem beteiligten sich Vertreter*innen der DVSG mit Positionen zur Weiterentwicklung und Verbindung der Versorgungssituation bei der Abschlussveranstaltung zur Fortführung des Psychiatrie-Dialogs und bei weiteren Workshops. 

Positionen der DVSG

Stellungnahmen der DVSG zum Psychiatrie-Dialog aus der Legislaturperiode 2018 - 2021

DVSG-Stellungnahmen zur Fortführung des Psychiatrie-Dialogs (2023 – 2025)

Vorläufige Endfassung der Handlungsempfehlungen der Aktion Psychisch Kranker (Juli 2025)

Weitere Stellungnahmen der DVSG

Stellungnahmen von Kooperationspartner*innen:

  • Auf der Fachtagung Psychiatrie Enquete formulierten 14 Verbände Maßnahmen in Form einer Resolution Maßnahmen gegen Stigmatisierung und Aktionismus im Zusammenhang mit zunehmend einseitiger Berichterstattung über Gewalttaten. Die DVSG schließt sich ausdrücklich den Positionen und formulierten Maßnahmen an. Gefährder*innenlisten führen zu mehr Stigmatisierung und schrecken gerade die vor Hilfe ab, die sie am Dringendsten benötigen. Resolution (Juni 2025)
  • Prävention von Gewalttaten: In einem Positionspapier empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde  (DGPPN) insbesondere den Ausbau der Versorgungsstrukturen, der Eingliederungshilfe und der Sozialpsychiatrischen Dienste, um das Risiko für Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen zu senken. Es brauche keine neuen Regelungen, sondern die konsequente Nutzung bestehender rechtlicher Möglichkeiten. Positionspapier (Juni 2025)

Zusammenarbeit der DVSG mit weiteren Verbänden in der Psychiatrie

Runder Tisch Interprofessionelle Zusammenarbeit der Verbände der Psychiatrie

Interprofessionelle Zusammenarbeit trägt dazu bei, dass Menschen mit komplexem Hilfebedarf Angebote verschiedener Professionen erhalten, die passgenau aufeinander abgestimmt sind. Diese Zusammenarbeit ist herausfordernd, weil viele Aufgaben der verschiedenen Professionen sich überschneiden. Damit interprofessionelle Zusammenarbeit gelingt, ist die Bereitschaft aller in der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung Tätigen gefordert, die Bedürfnisse, Wünsche, Aktivitäten, Ziele, Unterschiede und Lösungswege des Gegenübers anzuerkennen und gemeinsam zu diskutieren.

Die DVSG engagiert sich gemeinsam mit weiteren Verbänden und Fachgesellschaften aus dem Bereich der Psychiatrie beim "Runden Tisch Interprofessionelle Zusammenarbeit".  Als Ergebnis einer bisher zweijährigen Zusammenarbeit wurde am 18. September 2024 eine gemeinsame Erklärung für eine gelingende interprofessionelle Zusammenarbeit veröffentlicht. 

Die gemeinsame Erklärung stellt wichtige Kriterien für eine gute interprofessionelle Zusammenarbeit vor und beschreibt ein gemeinsames Verständnis einer Best Practice. Der Runde Tisch und die mitzeichnenden Verbände und Fachgesellschaften empfehlen, die gemeinsamen Grundsätze in das berufliche Wirken zu integrieren. Diese Empfehlungen richten sich an alle Berufsgruppen und Personen, die in allen Settings und Sektoren der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen praktisch, leitend oder steuernd tätig sind.

Gemeinsame Erklärung „Interprofessionelle Zusammenarbeit in der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung“(Stand: September 2024)

Was noch?

DVSG Fachkonzept Psychiatrie: Im Jahr 2011 haben sich mehrere Vertreter*innen aus dem psychiatrischem Bereich zusammengetan und ein Fachkonzept für die Soziale Arbeit entwickelt. Eine Darstellung der Inhalte erfolgt insbesondere auf der Grundlage von Praxis- und Erfahrungswissen aus verschiedenen Institutionen des stationären Settings.
Fachkonzeption Psychiatrie

Ansprechpersonen in der DVSG zu Themen rund um Psychiatrie

Dr. Franz-Peter Begher

Gesamtvorstand DVSG
Dipl. Sozialpädagoge
LVR-Klinik Langenfeld
Leiter Therapeutische Dienste
Kölner Str. 82
40764 Langenfeld
Tel. 02173 102 2300
Dr. Franz-Peter Begher

Schwerpunkt Eingliederungshilfe
Karsten Giertz

Gesamtvorstand DVSG
M. A., Sozialarbeiter
Geschäftsführer des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern
Carl-Hopp-Straße 19a
18069 Rostock
Tel. 0381 87394230
 Karsten Giertz
Bettina Lauterbach

Dipl.-Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin
bis 2021 Leiterin des Sozialdienstes der Psychiatrischen Klinik, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
 Bettina Lauterbach