Vereinsstruktur

Die DVSG ist ein eingetragener Verein mit dem Satzungszweck der Förderung der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit. Der Sitz der Geschäftsstelle ist in Berlin. Der Fachverband ist bundesweit organisiert. Zur Unterstützung der Aufgaben ist die Vereinigung in unterschiedliche Organe und Gremien gegliedert.

Das Organigramm visualisiert die Vereinsstruktur der DVSG. In der Geschäftsordnung sind die Aufgaben, Verfahren und Arbeitsweisen der einzelnen Organe und Beteiligten präzisiert. Diese steht im Mitgliederbereich zur Verfügung.

Die Vereinssatzung ist zuletzt im November 2021 aktualisiert worden.


Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird regelhaft vom geschäftsführenden Vorstand alle zwei Jahre einberufen. Stimmberechtigt sind Einzelmitglieder und korporative Mitglieder.

Der geschäftsführende Vorstand und der Gesamtvorstand

Der Gesamtvorstand wird von den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung in einem regehaften Turnus von vier Jahren gewählt. Der geschäftsführende Vorstand ist Teil des Gesamtvorstands und wird von diesem gewählt. Er ist vertretungsberechtigt für die DVSG im Innen- und Außenverhältnis.

Landesarbeitsgemeinschaften

Regional ist der Fachverband in Landesarbeitsgemeinschaften gegliedert. Die Landesarbeitsgemeinschaften fördern den Erfahrungsaustausch der Verbandsmitglieder sowie die Wahrnehmung länderspezifischer Interessen.

Beirat

Ein regelhafter Austausch mit den Sprecher*innen der Landesarbeitsgemeinschaften und dem geschäftsführenden Vorstand besteht durch den Beirat. Der Beirat hat die Aufgabe, den Gesamtvorstand in seiner satzungsgemäßen Arbeit durch Beratung zu unterstützen. Mindestens einmal Jährlich tritt der Beirat zusammen.

Fachbereiche

Fachbereiche können vom Gesamtvorstand gebildet werden, um die Förderung der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit gemäß der Satzungszwecke zu unterstützen. Derzeit bestehen drei Fachbereiche: Gesundheitsförderung und Prävention, Akutversorgung und Rehabilitation und Teilhabe.

Arbeitsgruppen

Zu spezifischen Themen können zeitlich befristet oder dauerhaft vom Gesamtvorstand Arbeitsgruppen gebildet werden. Momentan bestehen 13 Arbeitsgruppen.

Beauftragte

Beauftragte können vom geschäftsführenden Vorstand für spezielle Themen und Aufgaben benannt werden. Es besteht eine enge Abstimmung zwischen dem geschäftsführenden Vorstand und den Beauftragten. Nähere Einzelheiten sind in einer Geschäftsordnung geregelt. Für folgende vier Themen sind Beauftragte ernannt: 1. Kinderschutz und Leitlinien, 2. Medizinische Rehabilitation, 3. Methoden Gesundheitsbezogener Sozialer Arbeit, 4. Sponsoring, Vernetzung und Strategie

Die Geschäftsstelle

In der Geschäftsstelle sind arbeitstäglich Mitarbeiter*innen für Ihre Anliegen rund um die Mitglieder-, Seminar- und Abonnent*innenverwaltung sowie fachliche Fragestellungen erreichbar. Der geschäftsführende Vorstand stimmt sich zur Erledigung des operativen Geschäfts eng mit der Geschäftsstelle ab.