Rechtliche Verankerung der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen

Die Soziale Arbeit ist im Gesundheitswesen ergänzend zu anderen Berufsgruppen etabliert. Jedoch fehlt die klare rechtliche Verankerung des Berufes und der Aufgaben der Sozialen Arbeit. Diese Ergebnisse gehen aus zwei Gutachten des Jahres 2014 und 2009 hervor, die die DVSG beauftragt hatte. Die DVSG hat das Ziel, in der fachlichen Diskussion weitere Impulse zu setzen.

 

Voraussetzungen und Anforderungen an die rechtliche Regulierung von Aufgaben und Tätigkeiten der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen

Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gerhard Igl (2014)

Zusammenfassung

In seinem Gutachten aus dem Jahr 2014 beschreibt Prof. Dr. Igl die gesetzliche Ausgangslage und potenzielle rechtliche Entwicklungspfade für die bessere Verankerung der Sozialen Arbeit im Feld des Gesundheitswesens. Zudem werden strategische Optionen für die verbandliche Arbeit der DVSG, die zu einer Stärkung der rechtlichen Verankerung der Sozialen Arbeit im Arbeitsfeld des Gesundheitswesens und angrenzender gesundheitsbezogener Aufgabengebiete der Profession benannt.

Als ein Ergebnis des Gutachtens wird konstatiert, dass für die Soziale Arbeit im Gesundheitswesen die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Heilberuf im Sinne der Heilberufegesetzgebung nicht gegeben sei. Insgesamt müsse es eher um die Stärkung der Wahrnehmbarkeit gesundheitsbezogener Sozialer Arbeit bei den Akteur*innen der Gesundheitswirtschaft sowie bei den gesetzes- und normgebenden Instanzen gehen.

Der Autor weist in seinem Gutachten nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, das Profil der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen in zwei Richtungen zu schärfen:

- die Spezifik der Kompetenzen der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen gegenüber den anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen müsse deutlicher erkennbar werden

- eine Schärfung der spezifischen Kompetenzvoraussetzungen der Sozialen Arbeit im Handlungsfeld Gesundheitswesen im Vergleich zu anderen Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit im Sozialwesen müsse vorgenommen werden.

Download der Kurzfassung des Gutachtens

 Im Jahr 2017 ist in im LIT-Verlag in der Schriftenreihe zur Klinischen Sozialarbeit das Buch von der DVSG herausgegeben worden:

Rechtliche Verankerung der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen

Bereits im Jahr 2009 wurde eine rechtliche Expertise durch die DVSG von den beiden Experten Prof. Dr. Felix Welti und Dr. Harry Fuchs eingeholt.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Die beiden Experten stellen in dem Gutachten fest, dass soziale Kontextfaktoren und die Förderung einer umfassenden sozialen Teilhabe in der gesundheitlichen Versorgung stärker beachtet werden müssen. Daraus lasse sich für die Soziale Arbeit - neben den anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen - eine eigenständige Bedeutung im Gesundheitswesen ableiten. Eine entsprechende rechtliche Verankerung der Sozialen Arbeit sei jedoch nur in vereinzelten Regelungen zu finden. Möglichkeiten der stärkeren Verankerung der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen werden von den Experten darin gesehen, die Anerkennung der Sozialen Arbeit als Heilberuf zu betreiben oder insgesamt ein Berufsgesetz der Sozialen Arbeit anzustreben. Weiterhin sollte Soziale Arbeit im Gesundheitswesen in den einzelnen Sozialgesetzen deutlicher rechtlich fundiert werden.

Download des Dokuments