Entlassmanagement und Soziale Arbeit
Ein Gegenstand der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit ist, die von Erkrankung bedrohten, bereits erkrankten oder beeinträchtigten Personen und deren Bezugspersonen durch Interventionen zur sozialen Sicherung und Unterstützung und zur persönlichen Förderungen zu unterstützen. Besondere Bedeutung haben diese Interventionen im Prozess des Entlassmanagements, das sich als gesetzlich verankerte Leistung im Rahmen einer Krankenhausbehandlung bzw. einer medizinischen Rehabilitation im SGB V abbildet.
Soziale Arbeit gewährleistet dass,
- Behandlungserfolge über den Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalt hinaus gesichert werden können,
- die Versorgungsarrangements nach Entlassung lebensweltorientiert, passgenau und nahtlos funktionieren,
- weitere erforderliche therapeutische/rehabilitative und pflegerische Maßnahmen in der Anschlussversorgung indikationsgerecht greifen können.
Die Soziale Arbeit agiert als ein wichtiger Lotse im multiprofessionellen Team und an den Sektorengrenzen. Sie arbeitet eng in Netzwerken mit weiteren Akteur*innen zusammen.
Entlassmanagement im Detail – Nutzen und rechtliche Grundlagen
Ein systematisches Entlassmanagement stärkt Patient*innenrechte und -sicherheit und sichert die Behandlungsqualität. Denn: Das Entlassmanagement trägt bei bedarfsgerechter Umsetzung dazu bei (ungeplante) Wiederaufnahmen im Krankenhaus und ambulante Notfallbehandlungen nach Entlassung zu verhindern, Versorgungslücken nach Beendigung der Krankenhausbehandlung zu schließen und das Selbstbestimmungsrecht der erkrankten Menschen mit deren Bezugspersonen zu stärken.
Am 01.10.2017 trat dazu der erste Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung in Kraft. Ab dem 01.08.2019 erfolgt die verpflichtende Umsetzung des Entlassmanagements für die stationäre medizinische Rehabilitation. Durch beide Rahmenverträge wurden erstmals einheitliche, rechtlich verbindliche und systematisierende Vorgaben geschaffen, die das Entlassmanagement bundesweit gestalten sollten. Im Berufsalltag ist die Soziale Arbeit in den Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken in die Umsetzung des Entlassmanagements verschieden involviert. Um die bedarfsgerechte, rechtsichere und organisationspassende Umsetzung mitzugestalten, ist die DVSG für die und mit den Akteur*innen aus Praxis, Politik und Wissenschaft kontinuierlich praxisberatend, fachpolitisch und konzeptionell tätig.
Aktuelle Fort- und Weiterbildungen
- DVSG-Veranstaltungen zum Entlassmanagement finden Sie im Veranstaltungskalender
FAQ Entlassmanagement im Akut-Krankenhaus
Wissenswertes für die Praxis aus der Praxis
Die 10. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag ist seit dem 01.07.2023 in Kraft.
FAQ Entlassmanagement in der medizinischen Rehabilitation
Wissenswertes für die Praxis aus der Praxis
Grundlagendokumente
- Rahmenverträge mit Änderungsvereinbarungen
- DVSG Positionspapier Entlassmanagement durch Soziale Arbeit in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken (2022)
- DVSG-Stellungnahme zur Konsultationsfassung des Expertenstandards Entlassmanagement in der Pflege (Dezember 2018)
- Rahmenvertrag zum Entlassmanagement von stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen (Februar 2019) für Rehabilitand*innen der gesetzlichen Krankenversicherung
Von der DVSG zusammengestellt
- Rechtliche Verankerung der Sozialen Arbeit im Krankenhaus– Zusammenstellung unterschiedlicher Grundlagen auf Landes- und Bundesebene
- FAQ Entlassmanagement im Akut-Krankenhaus
- FAQ Entlassmanagement in der medizinischen Rehabilitation
Websites zum Thema Entlassmanagement beteiligter Akteur*innen
- aQua-Institut: Entlassungsmanagement - Konzeptskizze für ein Qualitätssicherungsverfahren
- Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): Entlassmanagement: Was passiert nach dem Krankenhausaufenthalt?
- Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED): Informationen zum Entlassmanagement in der Rehabilitation
- GKV-Spitzenverband:
Entlassmanagement Krankenhäuser
Entlassmanagement Rehabilitationskliniken - Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Entlassmanagement: Wie geht es nach dem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt weiter?