Finanzierung von Krebsberatungsstellen

Die Finanzierung ambulanter Krebsberatungsstellen ist derzeit heterogen und beruht zu einem großen Teil auf Spendenmitteln und freiwilligen Zahlungen verschiedener Leistungsträger. Um zeitnah eine Grundlage für eine dauerhafte Finanzierung von Krebsberatungsstellen zu schaffen, wurde eine Regelung in das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) aufgenommen: Gemäß dem neuen § 65e SGB V fördern die Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und anteilig die privaten Krankenversicherungen ambulante Krebsberatungsstellen mit einem Gesamtbetrag von bis zu 21 Millionen Euro.

Um künftig eine ausreichende und nachhaltige Finanzierung der Krebsberatungsstellen sicherzustellen, soll ab dem Jahr 2021 der Anteil der Krankenversicherung an der Finanzierung von derzeit 40 Prozent (bis zu 21 Millionen Euro jährlich) auf 80 Prozent (bis zu 42 Millionen Euro jährlich) erhöht werden. Die Finanzierung des restlichen Bedarfs der Krebsberatungsstellen soll durch Länder und Kommunen (15 Prozent) sowie durch einen Eigenanteil beziehungsweise Spenden (5 Prozent) erfolgen.

Am 9. Juli 2020 hat der GKV-Spitzenverband die Grundsätze sowie am 11. August 2020 einen Zusatz zu den Fördergrundsätzen, welche Voraussetzungen ambulante Krebsberatungsstellen zu erfüllen haben und wie das Verfahren der Förderung geregelt werden soll, veröffentlicht. Dabei war das Empfehlungspapier der Arbeitsgruppe Krebsberatungsstellen eine wichtige Orientierungshilfe. Die "Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes für ambulante Krebsberatungsstellen gemäß § 65e SGB V" sowie der "Zusatz zu den Fördergrundsätzen des GKV-Spitzenverbandes für ambulante Krebsberatungsstellen gem. § 65e SGB V" stehen auf den Internetseiten des GKV-Spitzenverbandes zum Download bereit. Die Krebsberatungsstellen haben nun die Möglichkeit, Anträge für eine anteilige Finanzierung beim GKV-Spitzenverband einzureichen. Die DVSG war bei der Erarbeitung des Empfehlungspapiers für das Leistungsspektrum, die Qualitätskriterien und für Finanzierungsmodelle ambulanter psychosozialer Krebsberatungsstellen beteiligt. Es ist im Januar 2020 veröffentlicht worden.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Was haben wir bisher erreicht

Bundesarbeitsgemeinschaft für ambulante psychosoziale Krebsberatung e. V.