Leistungen des SGB II und SGB XII – Schwerpunkt Grundsicherung für Arbeitssuchende – Grundlagenseminar

31. August 2026 - eintägig
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Online-Seminar

Menschen hinsichtlich ihrer sozialrechtlichen Ansprüche kompetent zu beraten und zu unterstützen, ist ein wesentlicher Auftrag Sozialer Arbeit im Gesundheitswesen. In den letzten Jahren gab es zahlreiche relevante Gesetzesnovellen. Zuletzt hatte das Bürgergeldgesetz zu einer Reihe von Änderungen im System der sozialen Sicherung geführt. Im Sommer dieses Jahrs soll im SGB II das neue Grundsicherungsgeld das Bürgergeld ersetzen. Neben der Änderung von Begriffen und programmatischen Normen enthält das Gesetz zentrale Regelungen, die für einige Leistungsbeziehende von großer Relevanz sein können und Arbeitsabläufe bei den Jobcentern beeinflussen werden. Im Rahmen der Fortbildung werden die wesentlichen Neuerungen vorgestellt und deren Bedeutung erläutert.

Der Spezialist für Sozialrecht, Frank Jäger von Tacheles Wuppertal, wird in diesem Seminar einen aktuellen Überblick der Leistungen nach dem SGB II und SGB XII geben. Unter anderem wird geklärt, welche Leistungen vorrangig sind, wie sich SGB II und SGB XII voneinander abgrenzen und wie der Krankenversicherungsschutz während des Leistungsbezuges geregelt ist. Im Nachmittagsteil werden dann ausgewählte Leistungen und ihre Durchsetzung anhand von Beispielen verdeutlicht. Die Fortbildung richtet sich an alle Kolleg*innen, die ihr sozialrechtliches Wissen erneuern, ergänzen oder überprüfen wollen.

Fachkräfte der Sozialen Arbeit (Abschluss Diplom, Bachelor oder Master)

150 Euro (DVSG-Mitglieder) *
290 Euro (Nichtmitglieder)
*Bei korporativen Mitgliedern gilt der ermäßigte Beitrag für eine/n Vertreter/in.

Stornierungsbedingungen

Eine schriftliche Stornierung ist jederzeit, jedoch spätestens bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei fristgerechten Stornierungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.
Erfolgt keine fristgerechte Stornierung, wird die volle Seminargebühr erhoben. Bei Verhinderung kann jederzeit eine geeignete Ersatzperson benannt werden. Diese Regelung gilt pro Veranstaltung und Person und unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung sowie von der Ursache der Verhinderung.

9:00 - 17:15 Uhr (ab 8:30 Uhr besteht die Möglichkeit, einen Technikcheck vorzunehmen)

Die DVSG nutzt für den Anmelde- und Bezahlprozess für diese Veranstaltung die Online-Software von eveeno. Nach der Anmeldung erfolgt direkt die Rechnungsstellung. Falls Sie die ermäßigte Teilnahmegebühr für Mitglieder in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie zwingend Ihre fünfstellige DVSG-Mitgliedsnummer. Diese muss bei der Anmeldung im Feld "Mitgliedsnummer eingeben" zum Nachweis Ihrer Mitgliedschaft eingetragen werden. Falls Ihre Mitgliedsnr. nicht fünfstellig ist, ergänzen Sie bitte vorne eine Null. 

Bitte beachten Sie, dass für eine nachträgliche Änderung der Teilnahmegebühr Kosten entstehen. Bitte setzen Sie sich vor der Anmeldung mit der DVSG-Geschäftsstelle in Verbindung, wenn Ihnen der Mitgliedsstatus oder die Mitgliedsnr. unbekannt sind: Tel 030 394064540 oder fortbildung@dvsg.org