Neu: FAQ zum einheitlichen AR-Verfahren der GKV und Singer-Patientenprofil

Im Zuge des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes wurde das Antragsverfahren auf Leistungen zur Anschlussrehabilitation (AR-Verfahren) der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) vereinheitlicht. Die neuen, bundeseinheitlichen  Antragsformulare konnten bereits seit dem 1. März 2024 verwendet werden, seit dem 1. Oktober 2024 sind sie verbindlich zu nutzen. Von besonderer Bedeutung ist darin das SINGER-Patientenprofil zur Darstellung von Teilhabeeinschränkungen, das den bislang verwendeten Barthel-Index ersetzt. Das neue AR-Verfahren sieht zudem vor, dass die Antragstellung künftig digital erfolgt. Bei fehlender technischer Voraussetzung kann dies bislang zwar weiterhin per Post oder Fax erfolgen. Spätestens ab dem 1. Mai 2025 wird die digitale Übermittlung dann aber für alle Krankenhäuser verpflichtend. 

Als Hilfestellung zur Umsetzung des einheitlichen GKV-AR-Verfahrens im Rahmen des Entlassmanagements hat die DVSG Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) rund um das Verfahren und das SINGER-Patientenprofil zusammengetragen, die nun online zugänglich sind. Weitere Hilfestellungen werden in Fortbildungen und Online-Treffen zum Erfahrungsaustausch gegeben. 

Zu den FAQ und weiteren Informationen