Maßnahmen zur Stärkung des Zusammenhalts und sozialer Teilhabe sind erforderlich: DVSG-Stellungnahme zum Diskussionspapier für eine Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat zusammen mit der Geschäftsstelle zur Begleitung der Strategie gegen Einsamkeit im Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) einen Enwurf des Diskussionspapiers „Auf dem Weg zu einer Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“ entwickelt und zu Stellungnahmen dazu aufgerufen (News der DVSG vom 17. März 2023).
Die DVSG hat in ihrer Stellungnahme das grundsätzliche Ziel des Strategieprozesses, Wissen zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und Erkenntnisse einfließen zu lassen begrüßt. Gleichsam ist aus Sicht der DVSG die Wirksamkeit der Maßnahmen insofern zu erhöhen, dass durch Gesundheitsförderung, Empowerment und Förderung der sozialen Teilhabe in allen Lebensphasen bedarfs- und personenzentriert die Möglichkeit der Zusammenkunft und niedrigschwelliger Beratung stärker gefördert wird.
Positiv ist aus Sicht der DVSG, dass in den Zielformulierungen des Diskussionspapiers explizit die Rolle der Sozialen Arbeit benannt wird. Wünschenswert sind allerdings die regelhafte Bereitstellung von Geldern, die über begrenzte Fördermittel hinausgehen, und der systematische Aufbau strategischer Bündnisse. Deshalb sind Maßnahmen notwendig, die eine stärkere Etablierung der Sozialen Arbeit umfassen. Zudem sollten aufsuchende und/oder mobile Hilfen, z. B. präventive Hausbesuche, Clearingstellen, zur leichteren Zugänglichkeit von Sozialberatung und medizinischer Behandlung, oder niedrigschwellige Kontakt- und Beratungsangebote stärker ausgebaut und in eine Regelfinanzierung überführt werden.
Im Sinne des im Diskussionspapier enthaltene ressortübergreifenden Blickwinkels wäre beispielsweise eine sinnvolle Maßnahme die Stärkung der Sozialen Arbeit im Krankenhaus, die – neben weiteren Beteiligten – eine zentrale Akteur*in sein könnte, um Einsamkeit zu verhindern und zu reduzieren. Dies kann jedoch nur bei ausreichender Personalausstattung gelingen. Obwohl auf Bundesebene die soziale Beratung und Betreuung von Patient*innen und Bezugspersonen während des Krankenhausaufenthaltes rechtlich verbindlich geregelt ist, sind nach wie vor in einem Drittel der Krankenhäuser keine Fachkräfte der Sozialen Arbeit vertreten. Dies ist ein Missstand, der dringend im Zusammenhang mit der Vorbeugung von Pflegebedürftigkeit und Einsamkeit sowie der Förderung sozialer Teilhabe angepasst werden muss.