Umgang mit Suizidalität und assistiertem Suizid
Am 26.2.2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung der Rechtsordnung widerspricht. Aktuell werden neue Gesetzentwürfe erarbeitet, mit der Perspektive, dass in dieser Legislaturperiode der Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet wird.
Die S3 Leitlinie „Umgang mit Suizidalität“ ist bereits im Erarbeitungsprozess weit fortbeschritten, die S2 K Leitlinie zum Umgang mit assistiertem Suizid wird entwickelt. Die DVSG ist jeweils beteiligt. Soziale Arbeit bringt im Umgang mit Suizidalität und dem Wunsch nach Sterbehilfe Kompetenzen ein, die von zentraler Bedeutung sind, sowohl bezogen auf den Umgang mit konkreten Suizidgedanken als auch dem Wunsch nach Assistenz bei der Selbsttötung. Die spezifische, menschenorientierte Haltung, die Begegnung auf Augenhöhe auch bezogen auf die Zugehörigen sowie das Wissen, welche Hilfen es gibt, wer einbezogen werden kann und die daraus mit dem Betroffenen abgestimmte Vernetzung sind zentrale Elemente. Beim Wunsch nach Assistenz bei der Selbsttötung hat sie die Achtung der Selbstbestimmung des Menschen im Blick. Auf der anderen Seite hat Soziale Arbeit die Aufgabe Menschen, die Unterstützung bei der Selbsttötung wünschen, davor zu schützen, dass Beratung sowie Begleitung frühzeitig abgebrochen werden. Hilfsangebote sowie Alternativen zum assistierten Suizid müssen ausreichend benannt werden. Externe Interessen, beispielsweise ökonomischer Art oder Druck aus dem sozialen Netzwerk, dürfen niemals Vorrang haben.
Ziele und Themen
Aufgrund ihrer menschenzentrierten und von Offenheit geführten Haltung kann Soziale Arbeit Suizid-Signale erkennen. Konkrete Suizidgedanken und Wünsche nach Hilfe bei der Selbsttötung betreffen sicherlich insbesondere Menschen mit einer lebenslimitierenden Erkrankung oder einer gegebenen hohen Pflegebedürftigkeit, aber nicht nur. Letztlich können Sozialarbeitende in allen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens damit konfrontiert werden. Das Thema Suizid ist weiterhin ein Tabuthema, im gesellschaftlichen Kontext, aber auch innerhalb der Care-Professionen. Die Enttabuisierung erfordert Beharrlichkeit. Dies gilt insbesondere bezogen auf den assistierten Suizid, was auch mit der fehlenden gesetzlichen Regelung zu tun hat. Die Zahl der Suizidversuche und erfolgreichen Suizide hat deutlich zugenommen. Betroffen sind Menschen aller Altersgruppen.
In der Unterarbeitsgruppe geht es um Klärungen und Erweiterung der Handlungskompetenzen
- Reflexion der eigenen Haltung zu Suizid
- Entwicklung von „Suizid-Antennen“, Signale erkennen
- Kommunikation, die als Haltung vermittelt: „ich nehme dich mit deinen Gedanken und Wünschen ernst“
- Reflexion spezifischer Kommunikationskompetenzen
- Erkennen und Bewerten rechtlicher Zusammenhänge bei assistiertem Suizid
Dies erfolgt durch
- Entwicklung von Austauschforen
- Spezifische Fortbildungsangebote
- Sensibilisierung des Themas innerhalb der Sozialen Arbeit und der entsprechenden Netzwerke
- Besonderes Augenmerk für Angehörige, die mit ihren Belastungen nach erfolgtem Suizid bisher allein gelassen werden
- Initiieren von Öffentlichkeitsarbeit
- Einladen von Expert*innen zu spezifischen Themen
Suizid ist ein schwieriges Thema. Die DVSG will ermutigen dieses Thema in der Beratung und Begleitung belasteter sowie erkrankter Menschen mit in den Fokus zu nehmen. Die Bildung einer Arbeitsgruppe mit kontinuierlichem Austausch ist in Planung.
Wir freuen uns über Resonanz und Kontaktaufnahme. Ihre Mitwirkung ist erwünscht.
Ansprechperson
Supervisor mit Schwerpunkt Palliative Care

