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Teilhabe in Veränderung: Chancen und Risiken von Mitwirkungsrechten und -pflichten

Die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) brachte einen Paradigmenwechsel von der Fürsorge zu einem eigenständigen Teilhaberecht am Leben in der Gemeinschaft mit sich. Dazu gehört unter anderem eine Reihe von neuen Leistungsgruppen zur Stärkung der Teilhabe. Gleichzeitig besteht weiterhin die Mitwirkungspflicht der antragstellenden bzw. leistungsberechtigten Personen.

Zwischen den drei Prinzipien Recht auf Teilhabe - Pflicht zur Mitwirkung - Eigenständigkeit kann ein Spannungsfeld entstehen: So wird das Recht auf Teilhabe zum Beispiel im Bereich der Rehabilitation durch ein vereinfachtes Antragsverfahren gestärkt. Andererseits werden der Nicht-Antritt oder Abbruch einer bewilligten Rehabilitationsleistung weiterhin oft nicht primär als Ausdruck von autonomer Entscheidung, sondern als mangelnde Mitwirkung gewertet. Weitere Leistungen werden unter Verweis auf die Mitwirkungspflicht eventuell nicht zugestanden.

Die zugrundeliegenden Konzepte von Autonomie, Selbstständigkeit, Verpflichtung und Zumutbarkeit werden in verschiedenen Kontexten und Versorgungsbereichen beleuchtet und mit Beispielen der sozialarbeiterischen und -rechtlichen Praxis illustriert. Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund, die erörtert und anschließend diskutiert werden sollen: Welche Auswirkungen können sich für die Beteiligten durch die Stärkung der Teilhabe ergeben? Worauf haben die verschiedenen Akteur*innen zu achten? Welche Möglichkeiten alternativer Auslegungen und Perspektiven gibt es?

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