Digitalisierung in der sektorenübergreifenden Versorgung
Der Gesetzgeber forciert die Digitalisierung im Gesundheitswesen durch entsprechende gesetzliche Regelungen. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz wurden wesentliche Grundlagen zur Implementierung der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen formuliert. Krankenhäuser sind verpflichtet, dies ab 01.01.2021 zu realisieren, für Rehabilitationskliniken und stationäre Pflegeeinrichtungen oder ambulante Pflegedienste ist dies noch optional.
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz wurde ein Förderprogramm aufgelegt, das Krankenhäusern die Chance bietet, Förderanträge u. a. zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Digitalisierung der internen und sektorenübergreifenden Prozesse zu stellen. So sind z. B. auch sogenannte Patientenportale förderfähig, die ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement sowie das Überleitungsmanagement von Patient*innen zu Nachversorger*innen ermöglichen.
Telematikinfrastruktur (TI)
Der Begriff "Telematik" ist eine Kombination der Wörter "Telekommunikation" und "Informatik". Als Telematik wird die Vernetzung verschiedener IT-Systeme und die Möglichkeit bezeichnet, Informationen aus unterschiedlichen Quellen miteinander zu verknüpfen. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteur*innen des Gesundheitswesens und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer*innen (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten.
Im Januar 2021 hat die Gematik das whitepaper Arena digitale Medizin TI 2.0 veröffentlicht. Darin wird die Erforderlichkeit einer Neukonzeption der TI formuliert für eine Zukunft, in der das deutsche Gesundheitswesen durchgängig digital vernetzt ist, in der Versorgungsszenarien über die Leistungserbringerumgebung hinausgehen und in der viele neue Akteur*innen eingebunden sind, von der Pflege bis hin zu den Anbieter*innen von digitalen Gesundheitsanwendungen. Mehr dazu
Bezugspunkte zur Sozialen Arbeit
Die Soziale Arbeit ist im Behandlungs- und Rehabilitationsprozess an verschiedenen Stellen im interdisziplinären Team in der Beratung, Koordination oder Navigation beteiligt. Sie ist sektorenübergreifend tätig und wirkt beispielsweise in den Prozessen des interdisziplinären Entlassmanagements maßgeblich mit. Wie die Beteiligung jedoch in dem sektorenübergreifenden Datentransfer gewährleistet sein wird, ist derzeit nicht geklärt. Umso wichtiger ist, dass die Mitarbeiter*innen der Sozialdienste und die für das Entlassmanagement Verantwortlichen sich aktiv in die Umsetzung der Telematikinfrastruktur in der Organisation einbringen. Auch die Einbindung der Sozialen Arbeit in der ambulanten Beratungslandschaft, z. B. bei Pflegestützpunkten, ist noch nicht berücksichtigt. Für eine passgenaue Beratung, Sicherstellung einer nachstationären Versorgung oder eine psychosoziale Unterstützungsleistung ist neben der personenzentrierten Ausrichtung auch die rechtzeitige, sichere und gezielte Daten-/Informationsübermittlung ein Qualitätskriterium.
Ansprechpersonen der DVSG
Die DVSG ist an Austausch und Umsetzungsszenarien zu den Themen interessiert. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Patientenportale
Das seit Herbst 2020 in Kraft getretene Krankenhauszukunftsgesetz mit den entsprechenden Fördermöglichkeiten und Verpflichtungen zur Umsetzung der geforderten TI verstärkt die Diskussion zu dem Thema Patientenportale.
Portallösungen können die sozialdienstliche Beratung im Rahmen des Versorgungsmanagements als digitales Arbeitsinstrument sinnvoll ergänzen. Zu einer praktikablen und nutzbringenden Lösung sind jedoch einige Anforderungen zu erfüllen z. B. an die Qualitätssicherung, die Nachvollziehbarkeit der Auswahlalgorithmen, die Datensicherung, oder auch an die Nutzerfreundlichkeit und Passgenauigkeit.
Auswahl von geeigneten Patientenportalen für die Verwendung im Sozialdienst
Viele Sozialdienstmitarbeitende werden vor dem Hintergrund der aktuellen Fördermöglichkeiten innerhalb ihrer Krankenhäuser mit dem Thema Portallösungen konfrontiert oder wollen ihrerseits die Perspektive der Sozialen Arbeit bei der Auswahl möglicher Anbieter einbringen. Die DVSG stellt Mitgliedern eine Entscheidungsmatrix als Arbeitshilfe zur Verfügung. Sie enthält verschiedene Kriterien, die bei der Auswahl eines Portalanbieters für das jeweilige Krankenhaus berücksichtigt werden können und auf diese Weise eine sachgerechte Entscheidungsfindung unterstützen. Die Matrix steht als xls.-Dokument zur Verfügung, in die die Angaben der einzelnen Anbieter eingetragen und miteinander verglichen werden können. Neben allgemeinen Angaben zu Anbieter*innen werden u.a. folgende Aspekte erfragt:
- Vermittlungsumfang
- Kostenstruktur
- Systemanforderungen
- Support und Datenqualität
- Datenschutz
- Controllingoptionen
- Referenzen
Download der Matrix für DVSG-Mitglieder im Mitgliederbereich bei Arbeitshilfen. Bitte melden Sie sich im Mitgliederbereich an.
Was noch?
Die DVSG bietet auch Online-Seminare zu den Themen rund um die rechtlichen Neuerungen an
Veranstaltungskalender
Aktuelles Gutachten des Sachverständigenrates Gesundheit zum Thema "Digitalisierung für Gesundheit"
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR Gesundheit) hat am 24. März 2021 sein neues Gutachten zum Thema „Digitalisierung für Gesundheit“ an das Bundesministerium für Gesundheit überreicht. Mehr dazu
Am 17.Juni 2021 wurde auf einem digitalen Symposium mit rund 150 Teilnehmenden das neueste Gutachten des Sachverständigenrats (SVR) Gesundheit „Digitalisierung für Gesundheit“ mit den wesentlichen Kernbotschaften vorgestellt. In dem rund 400 Seiten umfassenden Gutachten beschreibt der SVR Gesundheit die derzeitigen Rahmenbedingungen und Ziele der Digitalisierung für die Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitswesens und gibt Empfehlungen für die weitere Ausgestaltung.
Pressemitteilung des SVR Gesundheit zur Veranstaltung am 17. Juni 2021
Vortragsfolien der Veranstaltung
Livestream des Symposiums
An der Veranstaltung haben auch mehrere Vertreter*innen der DVSG teilgenommen.
Lesen Sie den Bericht der DVSG
Aktuelle gesetzliche Neuerungen mit Bezug zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
Krankenhauszukunfts-Gesetz (Oktober 2020)
Informationen des BMG
Gesetzestext
Patientendaten-Schutzgesetz (Oktober 2020)
Informationen des BMG
Gesetzestext
Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) (Dezember 2019)
Informationen des BMG zum DVG
Gesetzestext
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) (Mai 2019)
Informationen des BMG
Gesetzestext