Zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung sind Weiterentwicklungen erforderlich

Um die pflegerische Versorgung auch in Zukunft sicherstellen zu können, spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. in einer im Dezember 2025 verabschiedeten Empfehlung für die Weiterentwicklung und nachhaltige Finanzierung der Pflege aus.  

Seit Einführung der Pflegeversicherung vor 30 Jahren haben sich die Voraussetzungen und Bedingungen grundlegend verändert. Einerseits haben sich Leistungsspektrum und Anzahl der Pflege- und Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung erweitert. Andererseits führen die schneller als erwartet steigende Anzahl Pflegebedürftiger, zunehmender Fach- und Arbeitskräftemangel in der Pflege und veränderte Bedarfslagen dazu, dass heute nicht mehr allein die finanzielle Entlastung Pflegebedürftiger im Fokus steht, sondern grundsätzlich die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in der Fläche. In regional unterschiedlicher Ausprägung bestehen bereits heute Versorgungsengpässe, da bedarfsgerechte Pflege- und Unterstützungsangebote nicht ausreichend vorhanden sind. 

Download der Empfehlung für die Weiterentwicklung und nachhaltige Finanzierung der Pflege (Dezember 2025)

Ergänzende Hinweise:

Aus Sicht der Sozialen Arbeit sind ergänzend zu den in der Empfehlung benannten Aspekten zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung die Berücksichtigung psychosozialer Unterstützungsbedarfe sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit bedeutsam. Eine Pflegereform sollte zukunftsweisende Ansätze und rechtliche Neuerungen initiieren, die eine kompetenzorientierte, interprofessionelle Zusammenarbeit fördert, in der medizinisch-pflegerische ebenso wie psychosoziale Anforderungen in der Versorgung und Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf berücksichtigt werden. Zur Sicherstellung einer bedarfs- und bedürfnisgerechten Versorgung, Betreuung und Förderung pflegebedürftiger Personen ist eine kompetenzorientierte Aufgabenzuordnung und Abstimmung der beteiligten Berufsgruppen (z. B. Ärzt*innen, Pflegefachkräfte, Fachkräfte Sozialer Arbeit, Therapeut*innen verschiedener Fachrichtungen) unabdingbar. Gerade ein kompetenzorientierter Einsatz von Pflegefachpersonen bedarf der Einbettung in eine interprofessionelle Zusammenarbeit, in der Aufgaben entsprechend den Kompetenzen und Erfahrungen der jeweiligen Berufsgruppen verteilt werden. Insbesondere für die Versorgungs- und Leistungsangebote, bei denen akademisch gebildete Fachkräfte bereits eingesetzt sind – wie beispielsweise Ärzt*innen, Fachkräfte der Sozialen Arbeit sowie Psychotherapeut*innen – wird es bedeutsam sein, dass Pflegefachkräfte mit den verschiedenen Qualifikationsstufen eine stimmige, differenzierte sowie sinnvolle Ergänzung und keine Doppelstruktur darstellen. Die Kompetenzen der jeweiligen Berufsgruppen sollten kontextabhängig und ausgehend von den Bedarfen sowie Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person abgerufen und so in Einklang gebracht werden, dass die Autonomie, Selbstbestimmung und Teilhabe pflegebedürftiger Personen bestmöglich gefördert werden. Dies gilt sowohl innerhalb von Institutionen (z. B. in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen), als auch organisations- und sektorenübergreifend (z. B. an Schnittstellen zwischen Angeboten der Pflege mit jenen der Altenhilfe, Gesundheitsförderung und Eingliederungshilfe).

Weitere Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Thema Altenhilfe:

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung des § 71 SGB XII  (März 2024)

Empfehlungen für eine integrierte Senior*innenpolitik: Vernetzung von Altenhilfe- und Pflegestrukturen vor Ort (Dezember 2025)

Weitere Hinweise zum Thema Versorgunglücken