Zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen mahnt der Deutsche Verein die vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention an

Der heutige Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erinnert an die vielfältigen, weit verbreiteten Formen von Diskriminierung und Gewalt, denen Frauen und Mädchen weltweit ausgesetzt sind und fordert Politik, Gesellschaft und jeden Menschen dazu auf, aktiv gegen die Menschenrechtsverletzung vorzugehen und Schutzmaßnahmen zu stärken. Die neuesten Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) machen den dringenden Handlungsbedarf in Deutschland deutlich, denn im Bereich häusliche Gewalt und im Bereich geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteter Straftaten ist im vergangenen Jahr erneut ein Anstieg festzustellen. Der Hinweis darauf, dass in diesen Bereichen mit Anzeigequoten von unter 10 % – bezüglich Partnerschaftsgewalt sogar unter 5 % – auszugehen ist, zeigt die Dringlichkeit des Problems und die Notwendigkeit des entschlossenen Handelns aller Akteure.

Nach wie vor fehle es in Deutschland weiterhin an umfassenden und lückenlosen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und (mit)betroffenen Kindern mahnt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge in einer aktuellen Pressemitteilung an: „Der Erinnerungs- und Aktionstag hebt die dringende Notwendigkeit hervor, völkerrechtlich verbindliche Vorgaben für das nationale Recht – wie sie in der Istanbul Konvention (IK) festgelegt sind – endlich vollumfänglich und konsequent umzusetzen. Nur durch die vollständige Umsetzung der Handlungsaufträge der IK und gezielte politische Maßnahmen mit umfassenden Ansatz zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, wird diese wirksam bekämpft“, sagt Dr. Verena Staats, Vorständin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Die Durchführung des seit Februar im Rahmen der Umsetzung der IK eingeführten und bundesweit geltenden Gewalthilfegesetzes in den Bundesländern spielt in Deutschland eine zentrale Rolle bei der Verbesserung des Schutzes und der Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen und (mit)betroffene Kinder. Mit diesem ersten bundesgesetzlich verbindlichen rechtlichen und finanziellen Rahmen entsteht in Deutschland erstmals ein verlässliches, bedarfsgerechtes Hilfesystem für Frauen und (mit)betroffene Kinder. Es sichert den Zugang zu Beratung und Unterstützung, verknüpft diese Angebote mit Prävention, Täterarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung – und führt ab 2032 erstmals einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ein.

Auch im Bereich des Familienrechts und Familienverfahrensrechts bedarf es der Berücksichtigung häuslicher Gewalt. Entsprechende Reformbedarfe hat der Deutsche Verein bereits in einer Empfehlung für eine Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung von häuslicher Gewalt benannt