Veranstaltung zur Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit

Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) lädt am 22. Juni 2022 zu der Veranstaltung „50 Jahre sind genug! Zur Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit“ nach Berlin ein. Die Veranstaltung ist auch per Online-Livestream zugänglich.

Vor 50 Jahren, fällte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein für Mitarbeiter*innen in der Sozialen Arbeit folgenschweres Urteil in Hinblick auf deren Zeugnisverweigerungsrecht. Praktiker*innen und Berufsverbände sehen unverändert die Notwendigkeit der Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen. Das 2018 veröffentlichte Rechtsgutachten „Strafprozessualer Reformbedarf des Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit“ begründet den notwendigen Reformbedarf. Deshalb haben sich Bundesverbände und Vereinigungen im „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“ (BfZ) zusammengeschlossen, um sich für eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf alle Bereiche der Sozialen Arbeit einzusetzen. Vor diesem Hintergrund soll nach einem Inputreferat mit Vertreter*innen der Regierungsfraktionen, dem Leiter des Fanprojekts Dresden e.V., Ronald Beć, und dem Fachanwalt für Sport und Strafrecht, René Lau, in einem Podiumsgespräch über das Urteil des BVerfG sowie aktuelle Perspektiven zur Frage eines Zeugnisverweigerungsrechts für die Soziale Arbeit diskutiert werden. 

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