Unterbringung von obdachlosen Menschen besser gestalten: Empfehlungen des Deutschen Vereins

Die Zahl der in Deutschland ordnungsrechtlich untergebrachten Personen und Haushalte konnte lange Zeit nur auf der Grundlage vereinzelter Erhebungen auf kommunaler oder Landesebene geschätzt werden. Detailliertere Angaben hierzu liegen seit der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erstmals 2022 eingeführten Erhebung zur Anzahl untergebrachter wohnungsloser Menschen in Deutschland vor. Die aktuelle Statistik zum Stichtag 31. Januar 2024 weist rund 439.500 Personen aus, die aufgrund von Wohnungslosigkeit durch Städte und Gemeinden und in Einrichtungen freier oder privater Träger untergebracht sind. Menschen, die aufgrund eines Wohnungsverlustes untergebracht sind, verbleiben häufig über einen sehr langen Zeitraum in dem jeweiligen Unterbringungssystem. Insgesamt leben rund 60 % der untergebrachten Menschen länger als ein Jahr, rund 30 % sogar länger als zwei Jahre im Unterbringungssystem.

Mit der Empfehlungen zur Stärkung der Durchlässigkeit der ordnungsrechtlichen Unterbringung hin zum System sozialer Hilfen möchte der Deutsche Verein einen Beitrag leisten, weiterführende persönliche Hilfen für Menschen in der ordnungsrechtlichen Unterbringung zu erschließen und zu fördern. Ziel ist es, einer Verfestigung von Wohnungslosigkeit entgegenzuwirken und die (Re-)Integration in Normalwohnraum zu verbessern. Neben fehlendem Wohnraum stellt die unzureichende Unterstützung bei der (Wieder-)Erlangung von Wohnraum mancherorts eine weitere Ursache dar, dass wohnungslose Menschen nicht aus der ordnungsrechtlichen Unterbringung in eigenen Wohnraum ziehen können. Damit wird eine aktuelle Informationsgrundlage für die ordnungsrechtliche Unterbringung sowie für weiterführende soziale Hilfen zur Verfügung gestellt und Vorschläge zu Maßnahmen, die den Zugang zu weiterführenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Menschen in der ordnungsrechtlichen Unterbringung ermöglichen, unterbreitet.

Zum Download der Empfehlung