Umsetzung des Gewalthilfegesetzes: Bundesländer dürfen wohnungslose gewaltbetroffene Frauen nicht vergessen
Anlässlich des heutigen Internationalen World Homeless Day fordern Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) in einer Pressemitteilung, dass wohnungslose gewaltbetroffene Frauen bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes nicht übersehen werden. Die Verbände appellieren an die Bundesländer, die spezifischen Bedarfe dieser besonders vulnerablen Gruppe in den derzeit in den Ländern laufenden Ausgangsanalysen zu einem bedarfsgerechten Gewaltschutz zu berücksichtigen.
Mit dem im Februar 2025 verabschiedeten Gewalthilfegesetz wurde erstmals ein bundeseinheitlicher Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen, der allerdings erst 2032 in Kraft tritt. Das Gesetz schafft wichtige Grundlagen für den Ausbau der Hilfesysteme. Für wohnungslose Frauen, die von Gewalt betroffen sind, verbessert sich der Zugang zu Schutzangeboten jedoch nur dann, wenn ihre spezifischen Bedarfe beim Ausbau auch tatsächlich berücksichtigt werden. Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin von FHK, betont: „Beim Schutz vor Gewalt dürfen besonders vulnerable Gruppen nicht übersehen werden. Wohnungslose von Gewalt betroffene Frauen brauchen spezielle Unterstützung und passgenaue Schutzangebote, damit sie wirksam geschützt und gestärkt werden können.“
In der Praxis besteht eine besondere Herausforderung: Frauenhäuser können Frauen, die zum Zeitpunkt der Gewalterfahrung bereits seit längerer Zeit wohnungslos sind, oftmals kein adäquates Angebot machen. Häufig fehlt es an Konzepten und Ressourcen, die speziell auf die Bedürfnisse gewaltbetroffener wohnungsloser Frauen eingehen, die häufig psychisch erkrankt und/oder drogengebrauchend sind. Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe helfen zwar oft aus, sind jedoch nur selten auf die spezifischen Bedürfnisse von Frauen ausgerichtet. Vielerorts fehlen frauenspezifische Angebote gänzlich. Die Angebote, die bestehen, verfügen zudem in der Regel nicht über anonyme Adressen – ein entscheidendes Sicherheitsmerkmal im Gewaltschutz.
Weitere Informationen zum Gewalthilfegesetz gibt Frauenhauskoordinierung e. V. auf ihrer Website: FAQ zum Gewalthilfegesetz