Umsetzung des elektronischen Antrags auf Anschlussrehabilitation angepasst

Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben eine neue Zeitschiene für die Umsetzung des Datenaustauschverfahrens mit den Krankenkassen für die Beantragung der Anschlussrehabilitation abgestimmt. Diese Information geht aus einem Schreiben der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 20. September 2024 hervor. Folgende Informationen werden in dem Schreiben bekannt gegeben:

  • Die Pilotphase wird fortgesetzt bzw. verlängert bis zum am 28. Februar 2025.
  • Pilotierung erfolgt über den 30. September 2024 hinaus nur mit den Pilot-Krankenkassen.
  •  Softwarehersteller, die erfolgreich pilotiert haben, beginnen ab dem 1. November 2024 mit dem Roll-Out an ihre Kunden. Somit findet ab dem 1. November 2024 parallel zur Pilotierung der Roll-Out auf Seiten der Krankenhäuser statt. Damit wird den unterschiedlichen Entwicklungsständen Rechnung getragen.
  • In der AG Test- und Pilotverfahren wird festgestellt, welche Softwareprodukte erfolgreich pilotiert haben.
  • Krankenkassen sind größtenteils zur Datenannahme bereit; letzte Vorbereitungen zur Teilnahme am Produktivbetrieb bis zum 31. Oktober 2024.
  • Die Roll-Out-Phase in den noch nicht am Datenaustausch teilnehmenden Krankenhäusern endet am 30. April 2025.
  • Ab dem 1. Mai 2025 sollen alle Krankenhäuser das Verfahren anwenden

Ergänzend zur Rahmenvereinbarung Anschlussrehabilitation und zugehöriger Anlagen sind die technischen Spezifikationen für den Datenaustausch auf der Website der Deutschen Krankenhausgesellschaft ersichtlich. Schnellstmöglich werden die dort veröffentlichten Informationen zur Zeitschiene entsprechend der Daten aktualisiert.