Überarbeitet: Gemeinsame Empfehlung "Integrationsfachdienste"
Die Gemeinsame Empfehlung "Integrationsfachdienste" der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) wurde überarbeitet und ist zum 1. August 2022 in Kraft getreten. Mit dieser Gemeinsamen Empfehlung werden einheitliche und verbindliche Kriterien zur Beauftragung der IFD durch die Reha-Träger zur Zusammenarbeit und zur Finanzierung der Kosten vereinbart.
Im Zuge der Überarbeitung wurden die Inhalte aktualisiert und konkretisiert, unter anderem sind nun auch Anlässe für eine Beauftragung sowie Beauftragungswege beschrieben und mögliche Fragestellungen für die Beauftragung einer fachdienstlichen Stellungnahme formuliert. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Preissteigerungen wurden auch die Vergütungspauschalen angepasst. Neu gestaltet ist die Zusammenarbeit auf Bundesebene mit der Einrichtung eines "Koordinierungsausschuss IFD". Im jährlichen Turnus sollen in diesem Format zum Beispiel die Auslastung der IFD sowie aktuelle Entwicklungen und Besonderheiten aufgegriffen und so gemeinsam das Angebot der IFD für Menschen mit Behinderungen und die Zusammenarbeit weiterentwickelt werden.
zum Download der Gemeinsamen Empfehlung "Integrationsfachdienste"