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Teilhabe für Menschen mit Behinderungen sicherstellen

Zum heutigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung unterstreicht der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention auch in Zeiten großer Herausforderungen. Deutschland hat 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit zur Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Die Menschenrechtskonvention steht für einen Paradigmenwechsel, der Selbstbestimmung und Teilhabe in den Mittelpunkt rückt. „Die UN-BRK ist geltendes Recht. Deutschland muss sich daher daran messen lassen, ob die Rechte aus der Konvention auch tatsächlich umgesetzt werden“, so Dr. Verena Staats, Vorständin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Der Deutsche Verein sieht gleichwohl, dass es angesichts steigender Kosten sowie des sich verschärfenden Arbeits- und Fachkräftemangels dringend geeigneter Lösungsansätze bedarf, um die Eingliederungshilfe verlässlich und wirksam für die Zukunft aufzustellen. In seinen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen unterbreitet der Deutsche Verein konstruktive Vorschläge zum Bürokratieabbau und einer effizienteren Gestaltung der Verwaltungsverfahren sowie zur Personalsicherung und -gewinnung. Zudem setzt sich der Deutsche Verein für die Nutzung von Trägerbudgets sowie die Sicherstellung der Refinanzierung der Wohnkosten und der pflegerischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen ein. Das Ziel, die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen umzusetzen, bleibt weiterhin wichtig.

zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen