Stellungnahme zur aktuellen Krankenhausreform: DVSG und DBSH mahnen die Berücksichtigung psychosozialer Faktoren an
In einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) hat die DVSG die im Referentenentwurf benannten Ziele, eine qualitative, bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zu gewährleisten, begrüßt. Voraussetzung zur Erreichung dieser Ziele ist aber, dass der Behandlungserfolg durch die Berücksichtigung psychosozialer Faktoren sichergestellt wird. Hierfür sind auch Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen als Qualitätskriterium und Mindeststrukturmerkmal in den Leistungsgruppen zu benennen. Weiterhin ist die Umsetzung einer leitliniengerechten Behandlung notwendig. Das setzt Einhaltung multiprofessioneller Standards durch die Ergänzung weiterer Professionen im Krankenhausreformanpassungsgesetz mit verbindlicher Konnotation voraus. Weiterhin ist die Sicherung der Zertifizierungsvorgaben (z. B. in onkologischen Zentren) unabdingbar.
Fachkräfte der Sozialen Arbeit leisten im Rahmen des multiprofessionellen Entlassmanagements einen zentralen Beitrag zur Überleitung in die nachstationäre Versorgung, z. B. im Rahmen von Anschlussheilbehandlungen, ambulanter und stationärer Pflegeleistungen und sichern somit den nachhaltigen Behandlungserfolg. Die Expertise der Sozialen Arbeit ist insbesondere bei Menschen mit komplexen Problemlagen erforderlich. Es ist zu erwarten, dass die Häufung komplexer Problemlagen im Zuge der Ambulantisierung zunehmen wird. Die Komplexität besteht nicht nur aufgrund medizinischer Behandlungserfordernisse, sondern sie liegt zusätzlich in einer Vielzahl an begleitenden, indikationsunabhängigen, die Behandlung und Nachsorge erschwerenden Faktoren begründet. Dazu zählen beispielsweise individuelle Anforderungen der erhöhte Patient*innen an die Nach- bzw. Anschlussversorgung, z. B. aufgrund von extremer Adipositas, Demenz, Multimorbidität, Suchtproblematik, Immobilität oder kognitiver Beeinträchtigungen. Auch die Erforderlichkeit zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung oder ein unklarer Versichertenstatus bzw. aufwändige Kostenträgerermittlung sind Aspekte komplexer Problemlagen.