Stellungnahme des Deutschen Vereins: Gleichstellung der Geschlechter verwirklichen
Die Europäische Kommission hat am 5. März 2026 die Mitteilung „Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030“ veröffentlicht, die den politischen Rahmen für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten mit ihren Regionen und Kommunen setzt. In der EU-Strategie fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2027 nationale Aktionspläne (NAP) für die Gleichstellung der Geschlechter aufzustellen, um die Verwirklichung der Grundsätze des Fahrplans für Frauenrechte auf nationaler Ebene voranzubringen. Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass die weiterentwickelte Gleichstellungsstrategie 2026 im Kabinett beschlossen werden soll. Der Deutsche Verein nimmt vor diesem Hintergrund zu ausgewählten Aspekten der EU-Strategie Stellung und zeigt seine Positionen und Forderungen zur Umsetzung in Deutschland auf, auch um den europäischen fachlichen Austausch in diesen wichtigen Handlungsfeldern zu stärken.
Die Stärkung der ökonomischen Eigenständigkeit von Frauen erfordert eine gezielte Unterstützung von Alleinerziehenden. Für die Verwirklichung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die ausgewogenere Beteiligung von Frauen und Männern an der Pflege- und Betreuungsarbeit braucht es in Deutschland unter anderem eine Stärkung der Auszeiten für die Sorgearbeit, insbesondere im Bereich Elternzeit, Elterngeld, Pflegezeit und Familienpflegezeit. Eine zuverlässige und hochwertige Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur sollte vor Ort bereitgestellt und der Zugang zu erschwinglicher und qualitativ guter Langzeitpflege verbessert werden.
Zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt setzt sich der Deutsche Verein für die konsequente Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in Deutschland mit ausreichenden Schutzplätzen und Beratungsangeboten durch eine bundesweit möglichst einheitliche Ausgestaltung des Hilfesystems ein. Er begrüßt dazu auch die Ankündigung von neuen EU-Leitlinien zur Vernetzung und Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt in diesem Bereich. Diese wären ein entscheidender Baustein, um ein einheitliches Vorgehen gegen Gewalt gegen Frauen in allen Mitgliedstaaten zu erreichen, sowie wirksamen Schutz und effektive Strafverfolgung zu gewährleisten – auch bei Taten über Ländergrenzen hinweg. Der Deutsche Verein fordert die angemessene Berücksichtigung von familiärer Gewalt in grenzüberschreitenden Familienkonflikten und empfiehlt hier die Anwendung der Ottawa-Grundsätze des Internationalen Sozialdienstes (ISD).