News Aus der DVSG

Soziale Betreuung in Wohn- und Pflegeeinrichtungen muss weiterhin gewährleistet werden

Die drei Verbände - Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit e. V. (DGSA), Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) und die DVSG - wenden sich anlässlich einer Anhörung mit einer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Heimrechts für das Land Nordrhein-Westfalen sowie zum Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes an den Landtag in NRW.

Die bisherigen Gesetzesentwürfe halten mit den Kernaussagen nahezu unverändert, explizit und differenziert, an Zielen und Anforderungen der selbstbestimmten Lebensführung und gleichberechtigten Teilhabe älterer Menschen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen fest. Allerdings  erfordert diese Umsetzung qualifiziertes, interprofessionell handelndes Personal und klare Regelungen zu Aufgaben, Verantwortungen und Qualifikationen. 

Die Aufgaben der sozialen Betreuung in Bezug auf die älteren Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und ihrer An- und Zugehörigen gehen weit über niedrigschwellige Angebote der Aktivierung und Betreuung hinaus. In den Entwürfen werden jedoch wesentliche Festlegungen zur personellen Strukturqualität für auf die selbstbestimmte Lebensführung und Teilhabe gerichtete soziale Betreuung gestrichen oder abgeschwächt, was die Umsetzung der entsprechenden Ziele grundlegend gefährdet. Da die Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 113c SGB XI keine Bemessungsgrundlage für Fachpersonal der sozialen Betreuung enthält, sind landesrechtliche Bestimmungen weiterhin notwendig, um qualifiziertes Fachpersonal der Sozialen Arbeit in den Wohn- und Pflegeeinrichtungen zu erhalten, einzusetzen und die Schutz-, Selbstbestimmungs- und Teilhaberechte der Nutzer*innen sicherzustellen. Mit der Stellungnahme werden explizit und konkret Vorschläge für Anpassungen unterbreitet.

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