Sexualisierter Gewalt: Erstmals Standards für Betroffenenbeteiligung bei institutionellen Aufarbeitungsprozessen vorgelegt

Immer mehr Institutionen, die zu Tatorten von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurden, beginnen damit, sich ihrer Vergangenheit zu stellen und Aufarbeitungsprozesse anzustoßen. Eine gelingende Aufarbeitung benötigt zwingend die Einbindung der Expertise von Betroffenen. Bisher gibt es dafür allerdings keine Standards und somit keinerlei Verbindlichkeit und Orientierung – weder für Betroffene, noch für aufarbeitende Institutionen.

Auf Initiative der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), des Betroffenenrates bei der UBSKM und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurden „Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“ erarbeitet. Damit gibt es erstmals ein breit abgestimmtes Regelwerk für verbindliche Beteiligungsprozesse. Die Standards beschreiben konkret, wie ein Aufarbeitungsprozess von Anfang an unter Beteiligung Betroffener vorbereitet, umgesetzt und abgeschlossen werden kann – gemeinsam und gleichberechtigt. Damit wird ein Perspektivwechsel eingeleitet, denn nicht mehr die Institutionen alleine definieren den Rahmen der Aufarbeitung.   

Die Veröffentlichung ist ein Ergebnis des Dialogprozesses zu Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung, an dem über 150 Personen sich zwei Jahre lang beteiligt haben – darunter Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, Vertreter*innen von Institutionen sowie unabhängige Aufarbeitungsexpert*innen. 

Weiter Informationen zum Dialogprozess und Download der Standards