RPK-Empfehlungsvereinbarung: Überarbeitete Neuauflage
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat die RPK-Empfehlungsvereinbarung umfassend überarbeitet. Als gemeinsame Handlungsgrundlage der Rehabilitationsträger soll sie einen trägerübergreifenden und konzeptionellen Rahmen schaffen, um die Grundlagen für eine einheitliche Versorgungsstruktur in Rehabilitationseinrichtungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigung sicherzustellen. Gleichzeitig dient die RPK-Empfehlungsvereinbarung den Leistungserbringern als ein vereinbarter Leistungsrahmen.
Die Bedeutung und Relevanz dieser Empfehlungsvereinbarung ist angesichts bisheriger und aktueller Entwicklungen nach wie vor unverändert hoch: Psychische Erkrankungen sind kein Randphänomen. Im Jahr 2022 werden sie als dritthäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland angeführt. Für Menschen, die von einer psychischen Erkrankung betroffen sind, kann sich diese auf unterschiedliche Lebensbereiche auswirken, darunter auf gesellschaftliche Teilhabe und auf Erwerbsbiografien. Nur durch ein starkes Netz an Leistungen wird es gelingen, dass diese Menschen nachhaltig an Arbeit und Gesellschaft teilhaben können.
Aktuell gibt es in Deutschland über 60 RPK-Einrichtungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Dabei werden Leistungen der medizinischen Rehabilitation (medizinische Phase) mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Phase) kombiniert. Ziel ist es, die Folgen der psychischen Beeinträchtigung zu mindern oder zu bewältigen und somit das langfristige Teilhabeziel „Arbeit und Beschäftigung“ zu erreichen. Hierbei sind alle Akteure mehr denn je gefragt, dieser Herausforderung zu begegnen und Menschen, die diese Hilfe benötigen, durch eine individuelle Teilhabeleistung in einem definierten Setting zu unterstützen.