Resolution: Psychosoziale, neuropsychologische, psychotherapeutische und Künstlerische Therapien in die Leistungsgruppen der Krankenhausreform einbeziehen
In einer aktuellen Resolution der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus (BAG-PVA), die auch von der DVSG mitgezeichnet wurde, wird gefordert, dass psychosoziale, neuropsychologische, psychotherapeutische und künstlerische Therapien in den Vorhaltebudgets und Leistungsgruppen nach dem Krankenhausreformgesetz berücksichtigt werden.
Die Mitgleidsverbände der BAG-PVA betonen dabei, dass die notwendigen Ökonomisierungsprozesse im Gesundheitswesen nicht zu Lasten einer notwendigen und effektiven psychosozialen Unterstützung für Patient*innen erfolgen darf und sich die medizinische Versorgung an den individuellen Patient*innenbedürfnissen zu orientieren hat. Die immer komplexer werdende, hochtechnisierte und -strukturierte medizinische Versorgung in den Krankenhäusern ist für immer mehr und schwerst erkrankte Menschen ohne eine umfassende psychosoziale Begleitung und Behandlung nicht mehr zeitgemäß. Schwere und chronische körperliche Erkrankungen sind regelhaft mit hohen psychischen Belastungen verbunden. Werden diese nicht frühzeitig fachgerecht identifiziert, können diese z. B. durch vermeidbare Folgeerkrankungen, Chronifizierungen oder lange andauernde Arbeitsunfähigkeit zu hohen Folgekosten für das Gesundheitssystem führen. Frühzeitige Unterstützung, Intervention und Beratung fördert den Genesungsprozess und befähigt die betreffenden Patient*innen und neue Bewältigungsstrategien zu entwickeln.