REHADAT-kompakt: Wissen zur beruflichen Teilhabe auf den Punkt gebracht
Arbeitgeber sind verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind – das gilt für alle Beschäftigten, nicht nur für schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und den Arbeitsplatz dauerhaft zu sichern.
Die aktuelle Ausgabe von REHADAT-kompakt führt Schritt für Schritt durch das Verfahren und erläutert, wer beteiligt ist und welche Maßnahmen helfen können – etwa eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“.
REHADAT-kompakt erscheint viermal im Jahr. Jede Ausgabe widmet sich einem eigenen Thema und fasst es auf zwei Seiten zusammen. Das Spektrum reicht von der Inklusionsvereinbarung über den Grad der Behinderung, die Ausgleichsabgabe, digitale Barrierefreiheit und inklusives Recruiting bis zu Inklusionsbetrieben. Die Reihe richtet sich an Menschen mit Behinderungen, Arbeitgebende, Personalverantwortliche, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Beratungsstellen. Statt langer Texte sollemt sie einen schnellen Überblick, konkrete Schritte für die Praxis und Verweise auf die REHADAT-Portale liefern.