Regierungskommission stellt Krankenhausreform vor
Die Regierungskommission hat ihre Vorschläge für eine umfassende Krankenhausreform vorgestellt. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kommen die geplanten Maßnahmen einer Revolution gleich: Die Krankenhausversorgung soll nicht länger ökonomischen Zwängen folgen. Die mit dem DRG-System verbundenen Fehlanreize sollen minimiert und die Krankenhausversorgung wieder als Teil der Daseinsvorsorge sichergestellt werden.
Das künftige Finanzierungsmodell soll dabei die Vorteile der leistungsorientierten Vergütung des DRG-Systems mit Teilen eines Selbstkostendeckungsprinzips sinnvoll verknüpfen. Die Umstellung soll innerhalb von 5 Jahren erfolgen.
Eckpunkte der Reform
Das Konzept sieht drei zentrale Elemente vor:
- Bundesweit einheitliche Krankenhauslevel: Es werden drei Krankenhaus-Versorgungsstufen (Level) definiert, um lokale, regionale und überregionale Versorgungsaufträge abzugrenzen:
Level I: Krankenhäuser der lokalen Grundversorgung. Sie unterteilen sich in Krankenhäuser mit Notfallaufnahme (Level 1n) und in Häuser mit integrierten ambulant-stationäre Zentren (Level 1i). Letztere werden komplett aus dem DRG-System herausgelöst und sollen stattdessen über sachgerecht kalkulierte, degressive Tagespauschalen finanziert werden.
Level II: Regionale Krankenhäuser der Regel- und Schwerpunktversorgung
Level III: Überregionale Krankenhäuser der Maximalversorgung, mit der Sonderform Level IIIU für die Universitätsmedizin - Einführung von 128 Leistungsgruppen, die passgenau den Versorgungsleveln zugeordnet und dem Versorgungsbedarf angepasst werden können. Sie ersetzen die klassischen medizinischen Fächer und beinhalten definierte Strukturvorgaben, die ein Krankenhaus (z.B. hinsichtlich Personal oder medizinische Geräte) erfüllen muss.
- Einführung von Vorhaltungskosten in Höhe von ungefähr 40% der Krankenhauskosten, verteilt auf Versorgungslevel und Leistungsgruppen. Ausgenommen sind die Intensivmedizin, die Notfallmedizin, die Neonatologie und die Geburtshilfe. Hier wird ein Vorhalteanteil von 60% vorgeschlagen. Die Fallpauschalen sinken entsprechend ab. Das Pflegebudget bleibt unangetastet und bildet einen festen Bestandteil der Vorhaltung. Auf diese Weise soll der ökonomische Anreiz gesenkt werden, Behandlungen lediglich um der Behandlungen willen durchzuführen.
Mit dem Reformvorschlag soll die starke Mengenabhängigkeit und Leistungsbezug zugunsten einer bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Vorhaltefinanzierung reduziert werden. Durch die Verknüpfung von Mindeststrukturvorgaben an die Vorhaltekosten wird eine Angleichung der heterogenen Qualität in der Krankenhauslandschaft zu einer bundesweit einheitlichen Mindestqualität angestrebt. Besondere Bedeutung werden die Krankenhäuser des Level 1i mit integrierten ambulant-stationären Zentren erhalten. Sie verfügen über akutpflegerische Abteilung, die wahlweise auch durch qualifizierte Pflegefachpersonen geleitet und durch niedergelassene Ärzte belegt werden können. Zudem sollen sich Kliniken deutlich enger vernetzen. Sie sollen in Zukunft telemedizinisch sowohl in der Zuweisung als auch in der Rückverlegung und heimatnahen Versorgung miteinander vernetzt sein. Nicht zuletzt deswegen wird der Sozialdienst als unabdingbare Voraussetzung für jedes Krankenhaus in den Mindeststrukturqualitäten aufgeführt.