Rechtsgutachten zur Implementierung von Patientenlots*innen
Ein von der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten befasst sich mit den verschiedenen regulatorischen Möglichkeiten einer Installierung von Patientenlots*innen im Sozialleistungssystem und liefert dazu Einschätzungen für eine gesetzgeberische Umsetzung.
Im Hauptteil des Gutachtens werden u. a. bedarfsauslösende Situationen, Leistungsinhalte, Adressaten, Bereitstellung einer Infrastruktur an Patientenlots*innen, Finanzierungsfragen und Qualifikation behandelt. Im Vordergrund steht die Organisation der Leistungserbringung von Patientenlots*innen. Ebenso werden Fragen der Zusammenarbeit verschiedener Leistungsträger, so auch der Zusammenarbeit von kommunalen Gebietskörperschaften und Sozialleistungsträgern, erörtert.
Der Sozialrechtsexperte Prof. Dr. Gerhard Igl kommt in dem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Implementierung von Patientenlots*innen mit dem geltenden deutschen Sozialrecht gut vereinbar ist. Es könne hierbei unterschiedliche Ansätze für eine Implementierung geben. Eine pragmatische Lösung könnte sein, Patientenlots*innen im ersten Schritt im Sozialgesetzbuch V zu verankern, das die Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung zusammenfasst. So würden Patientenlots*innen oder sogenannte Case Manager*innen zunächst chronisch kranken Patient*innen zur Seite stehen und eine Leistung der Krankenkasse sein. Darüber hinaus wäre denkbar, Case Manager*innen im nächsten Schritt in weiteren Sozialgesetzbüchern einzuführen, um Menschen in sozialen Problemlagen zu unterstützen.