Rechtsgutachten: Kommunen müssen offene Altenarbeit sicherstellen

Kreisfreie Städte und Landkreise sind verpflichtet, ein Mindestmaß an Beratung und offenen Hilfsangeboten für ältere Menschen zu gewährleisten. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen in Auftrag gegeben hat. Geprüft wurde, welche Verpflichtungen sich für Städte und Kreise als Träger der Altenhilfe aus dem Sozialgesetzbuch (§ 71 SGB XII) ergeben. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Vorschrift vor allem auf Angebote für Beratung und Unterstützung zielt, weniger auf Geldleistungen. Die BAGSO fordert Städte und Kreise auf, eine Grundausstattung an Angeboten der offenen Altenarbeit bereitzuhalten. An Bund und Länder appelliert sie, zum Aufbau und zur Qualität der Angebote beizutragen.

Abgesehen vom Thema Pflege bieten nur wenige Kommunen Beratung und Unterstützung im Alter an, wie eine Studie der BAGSO am Beispiel von 33 Kommunen aufgezeigt hat. Mancherorts wird eine offene Altenarbeit nach § 71 SGB XII überhaupt nicht umgesetzt. In anderen Kommunen werden im Einzelfall Geldleistungen gewährt. Das Rechtsgutachten kommt dagegen zu dem Ergebnis, dass Städte und Kreise verpflichtet sind sicherzustellen, dass Beratung und Unterstützung „jedenfalls auf einem Mindeststandard“ wirksam erbracht werden können. Andernfalls drohten die Ansprüche nach § 71 SGB XII ins Leere zu laufen. Dabei müssten die Städte und Kreise die Angebote nicht notwendig selbst vorhalten, sondern könnten sie im Zusammenwirken mit anderen öffentlichen oder privaten Akteuren erbringen.

Das Rechtsgutachten untersucht auch die Möglichkeiten von Bund und Ländern, die offene Altenarbeit zu fördern. Vor allem auf der Ebene der Länder sind demnach ergänzende bzw. konkretisierende Regelungen möglich. Dem Bundesgesetzgeber erschwere das sogenannte Durchgriffsverbot weitergehende Regelungen. Möglich wäre es aber, eine Einrichtung zu schaffen, die – vergleichbar der Bundesstiftung Frühe Hilfen – zur Qualitätsentwicklung in der Altenhilfe beitragen könnte. Die BAGSO ruft Bund und Länder auf, im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten die offene Altenhilfe zu befördern und damit auch gleichwertige Lebensbedingungen sicherzustellen. 

Zum Rechtsgutachten „Die Altenhilfe nach § 71 SGB XII und der rechtliche Rahmen für ihre Weiterentwicklung“