Psychiatriedialog: Stellungnahme der DVSG zum Themenfeld "Partizipation"
Der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) initiierte erste Psychiatriedialog (Laufzeit 9/2018 bis 2/2022) mit dem Fokus auf das SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) wird seit 2023 weitergeführt. Ziel ist eine Verständigung über Entwicklungsbedarfe und Formulierung von Handlungsempfehlungen für eine personenzentrierte, rechtskreisübergreifende Versorgung. Im Mittelpunkt der Weiterführung des Psychiatriedialogs stehen dabei die Schnittstellen zwischen der Behandlung psychisch erkrankter Menschen und den weiteren Sozialgesetzbüchern zu Teilhabe, Pflege und Prävention. Identifiziert wurden in diesem Zusammenhang fünf Themenfelder, an denen sich Fach- und Selbsthilfeorganisationen jeweils auch mit Stellungnahmen beteiligen können.
Zum fünften und letzten Themenfeld "Partizipation" hat die DVSG in ihrer Stellungnahme betont, dass Partizipation, Peersupport und Betroffenenkontrolle als Qualitätsstandard im Gesundheitswesen zu verankern sind. Damit dieser Standard regelhaft umgesetzt werden kann, sind in der Gesundheitsversorgung verbindliche Strukturen und Prozesse zu implementieren, die eine Partizipation ressourcenschonend und niedrigschwellig ermöglichen und befördern. Betroffene Menschen brauchen dafür barrierefreie Zugänge, eine zentrale Ansprechperson, nachvollziehbare Strukturen und transparente Partizipationsprozesse. Förderlich ist zudem eine neutrale fachliche Unterstützung und Beratung zur Vorbereitung und Begleitung von Partizipationsprozessen.
In den komplexen Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens wird Partizipation dauerhaft nur dort möglich sein, wo konkrete Ansprechpersonen vorhanden sind. Es bedarf daher in jeder Einrichtung einer verantwortlichen, den Prozess steuernden Person. Für die Arbeit als Partizipationsbeauftragte eignen sich insbesondere Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Sie verfügen über die notwendigen kommunikativen und methodischen Kompetenzen, beispielsweise in Projektentwicklung, Netzwerkarbeit und Moderation. Darüber hinaus vertritt die Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession die Haltung des Empowerments.