Professionalisierung und Qualität der Betreuungstätigkeit ist in Gefahr
Eine Reform der Vormünder- und Betreuungsvergütung ist dringend geboten, um die Qualitätsansprüche der Betreuungsreform zu stützen und einen attraktiven Rahmen für die Betreuer*innentätigkeit zu gestalten. Dabei soll es laut Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuungsvergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern vom 16.09.2024 darum gehen, bürokratiearme, transparente und angemessene Grundlagen zu schaffen. Die in dem Entwurf enthaltenen Vorschläge gefährden allerdings eher die Qualität von Betreuungen und bergen massive Risiken der Entprofessionalisierung. Insbesondere die fehlende monetäre Aufstockung und die fehlende Dynamisierung der Vergütung für akademische Fachkräfte sind zu kritisieren.
Die DVSG fordert, die faktische monetäre Benachteiligung von akademisierten Fachkräften im Vergleich zu Personen ohne Ausbildung bzw. mit Sachkundenachweis zu korrigieren. Diese Fehlanreize bewirken erwartungsgemäß Einnahmerückgänge bei Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer*innen mit akademischem Abschluss. Die Pauschale muss so bemessen sein, dass sie leistungsgerecht ist. Dies ist in dem Referentenentwurf nicht zu erkennen. Nur mit einer angemessenen Leistungsvergütung und ausreichenden zeitlichen Kapazitäten kann die gebotene Qualität im Sinne der betreuten Menschen erfüllt werden. Entsprechend ist eine Anpassung in der finalen Fassung des Gesetzes erforderlich.
Download der Stellungnahme (Oktober 2024)