Preisverleihung: Deutscher Verein verleiht Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe
Im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 20. September 2023 in Potsdam hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. den Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe zum neunten Mal verliehen. Ausgezeichnet wurden zwei Preisträgerinnen. Dr. Julia Schneider hat sich mit der Situation in den Notaufnahmen der Krankenhäuser auseinandergesetzt, wenn Menschen mit Demenz behandelt werden müssen. Ausgezeichnet wurde ebenfalls Heike Kautz mit ihrer Arbeit zum Thema assistierter Suizid und Alter.
Die Arbeit von Dr. Julia Schneider erfolgte vor dem Hintergrund, dass Krankenhausaufenthalte haben für Menschen mit Demenz oftmals weitreichende negative Auswirkungen haben. Die Folgen reichen von einer Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes, dem Verlust der bis dato noch bestehenden Selbstständigkeit, bis hin zum Tode. Mitarbeitende in Krankenhäusern, speziell Mitarbeitende in Notaufnahmen, nehmen bei der Betreuung und Versorgung von Menschen mit Demenz eine Schlüsselrolle ein. Sie benötigen für eine fachlich angemessene und sensible Versorgung von Menschen mit Demenz im Krankenhaus ausreichendes und zielgruppenspezifisches Wissen.
Die Ergebnisse der Dissertation können den wissenschaftlichen Diskurs mit Forschungsdaten aus Deutschland bereichern und Entwicklungsperspektiven in Bezug auf demenzspezifische Bildungsmaßnahmen für Mitarbeitende in Krankenhäusern aufzeigen. Diese Erkenntnisse können wichtige theoretische, aber auch praktische Innovationen in der Altenhilfe anstoßen, um die negativen Auswirkungen des Krankenhausaufenthaltes für Menschen mit Demenz abzuschwächen und die Wahrscheinlichkeit der Rückkehr in die eigene häusliche Umgebung zu erhöhen.
Heike Kautz portraitiert den gesellschaftlichen Diskurses zum assistierten Suizid in Deutschland nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 (StGB) vom 26.02.2020, mit dem das Bundesverfassungsgericht den § 217 des Strafgesetzbuches und damit das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt hat. Wie reagiert die Gesellschaft? Wie lässt sich der gesellschaftliche und fachliche Diskurs zum assistierten Suizid beschreiben und verstehen? In der Arbeit geht es darum, in welcher Art und Weise in den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskursen dem Recht auf Selbstbestimmung auch in der Frage des assistierten Suizids Rechnung getragen wird und welche Folgen dies für den Einzelnen sowie für Professionelle und Versorgungsinstitutionen hat. Im Ergebnis fordert sie gerade vor dem Hintergrund des Urteils den Ausbau und die Stärkung pflegerischer Angebote sowie der Suizidprävention, damit nicht aufgrund fehlender Versorgungsstrukturen der Wunsch nach assistiertem Suizid entsteht.