Positionspapier: Förderung einer gemeinsamen Versorgungsverpflichtung für Menschen mit seelischen Behinderungen

In einem aktuellen Positionspapier hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde (BAG GPV) Vorschläge zur Förderung einer gemeinsamen Versorgungsverpflichtung von Leistungserbringern für Menschen mit seelischen Behinderungen unterbreitet.

Nahezu überall in Deutschland erleben Menschen mit psychischen Erkrankungen, dass sie aus unterschiedlichen Gründen keine angemessene Hilfeleistung erhalten, obwohl ihr Bedarf im Hilfesystem bekannt ist. Um für diesen Personenkreis eine Versorgungssicherheit herzustellen ist nach Auffassung der BAG GPV möglich, Leistungserbringer vertraglich zu verpflichten, sich gemeinsam mit anderen Leistungserbringern an der Sicherstellung zu beteiligen, dass kein Bürger, dessen Anspruch durch den zuständigen Kostenträger festgestellt wurde, ohne Leistungsangebot bleibt. Die BAG GPV schlägt dazu ergänzende Regelungen im SGB I und SGB IX vor.

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