Positionspapier: Ein Suizidpräventionsgesetz ist noch in dieser Legislaturperiode notwendig
Die Organisationen und Fachgesellschaften, die sich mit der Suizidprävention sowie der Hospizarbeit und Palliativversorgung beschäftigen, haben sich mit einem Positionspapier gemeinsam an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt und fordern die Verabschiedung eines Suizidpräventionsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum § 217 StGB im Jahr 2020 sehen die Unterzeichner*innen (u.a. auch die DVSG) es als Aufgabe des Gesetzgebers an, vor allem ein Schutzkonzept für Menschen mit Suizidgedanken zu entwickeln und für die Umsetzung durch ein Suizidpräventionsgesetz noch in dieser Legislaturperiode zu sorgen. Der assistierte Suizid passiert – in Deutschland – aktuell unreguliert und unkontrolliert. Hier muss der Staat dafür sorgen, dass Menschen in Krisen und mit suizidaler Absicht beraten und begleitet werden. Dafür braucht es insbesondere zeitnah:
- Den Aus- und Aufbau sowie die auskömmliche Finanzierung und Vernetzung regionaler und überregionaler suizidpräventiver Angebote (inkl. Telefon- und Onlineangebote)
- Die Vernetzung dieser Angebote im Rahmen einer bundesweiten Informations- und Koordinationsstelle mit einer einheitlichen Telefonnummer, Website und Social Media Angeboten
- Die Finanzierung von suizidpräventiven Angeboten für Risikogruppen sowie für junge und ältere Menschen
- Den Ausbau der Hospizarbeit und Palliativversorgung, der Trauerbegleitung sowie die Förderung der seelischen Gesundheit
- Die Förderung des Diskurses in der Gesellschaft über den Umgang mit existentiellen Krisen
Ein von mehr als 40 Fachgesellschaften und bundesweit tätigen Institutionen unterstütztes Eckpunktepapier aus dem Juni 2022 enthält weitere Forderungen, die entsprechend ebenfalls Berücksichtigung finden sollten
zum Download des Papiers "Eckpunkte für eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention"