Positionspapier der DVfR zur Stärkung der Rehabilitation bei der Krankenhausreform
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) hat in einem Positionspapier auf die Rolle der Rehabilitation als sektorenübergreifendes Behandlungskonzept für Menschen mit Behinderungen aufmerksam gemacht und fordert eine stärkere Berücksichtigung rehabilitativ ausgerichteter Strukturen und Prozesse bei der geplanten Krankenhausreform. Nach § 43 SGB IX ist die Ermöglichung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit und somit der Teilhabe nicht nur Aufgabe der Rehabilitationseinrichtungen, sondern auch der Krankenhäuser.
Konkret wird unter anderem die Ergänzung einer Leistungsgruppe für die fachübergreifende Frührehabilitation vorgeschlagen. Bei den anstehenden Reformen sei zudem zu prüfen, wie die Versorgung der Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen im Krankenhaus bedarfsgerecht sichergestellt werden kann. Die Abteilungen für Frührehabilitation seien auch für diese Personengruppe zu nutzen und vorhandene bewährte Strukturen zu erhalten. Dem rehabilitativen Bedarf vieler Patient*innen aus der Geriatrie müsse ebenfalls Rechnung getragen werden.