Positionspapier: Ambulante Zwangsmaßnahmen bedeuten einen unerträglichen Rückschritt

Aus aktuellem Anlass und im Kontext des Evaluierungsprozesses von § 1832 BGB wendet sich die Selbstvertretung von Menschen mit psychosozialen Behinderungen, Kellerkinder e. V.,  in einem Positionspapier gegen ambulante zwangsmaßnahmen. Befürchtet wird eine massive Einschränkung des Rechts auf Selbstbestimmung durch ambulante Formen des Zwangs außerhalb von Kliniken und Maß­regel­­voll­zug.

Die Missstände im psychosozialen Versorgungssystem seiensowohl vom Bündnis deutscher Nichtregierungsorganisationen zur UN-Behindertenrechtskonvention als auch vom Deutschen Institut für Menschenrechte in ihren Parallelberichten anlässlich der Staatenprüfung Deutschlands 2023 eindrücklich dokumentiert und angemahnt worden.

Kellerkinder e. V. fordert politische Entscheidungsträger*innen auf, sich entsprechend den Empfehlungen der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention zu positionieren, die anregt „die Vermeidung und Beendigung von Zwang in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (Psychiatrie, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe) als normative Anforderung und strategisches Ziel für Politik und die Praxis der Leistungsgewährung zu definieren.“ (Deutsches Institut für Menschenrechte (2023): Parallelbericht, S. 25.) Als Selbstvertretung von Menschen mit psychosozialen Behinderungen stellt sich der Verein gegen alle Versuche, die Zulässigkeit ärztlicher Zwangsmaßnahmen rechtlich auszuweiten. Für eine menschenrechtskonforme Unterstützungslandschaft erachten sie den Verzicht auf Zwang als unbedingt notwendig. Das Recht auf Selbstbestimmung müüse als Chance und nicht als Bürde betrachtet werden.

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