Positionierung der DVSG zu Patient*innenlots*innen: Bestehende Ressourcen und Strukturen stärken und erweitern
Das Gesundheits- und Sozialwesen mit unterschiedlichen Akteur*innen ist für potentiell Leistungsberechtigte nur schwer durchschaubar und nutzbar. Orientierung, Steuerung und Beratung ist niederschwellig zugänglich zu machen, um die Handlungsfähigkeit von Menschen mit Erkrankungen, Beeinträchtigung oder (drohender) Behinderung zu unterstützen und Teilhabe zu fördern. Der Gesetzgeber plant laut Koalitionsvertrag das Angebot an Gesundheitslots*innen im ländlichen Raum auszubauen und erfolgreich geförderte Projekte für Patient*innenlots*innen zu verstetigen. Grundsätzlich begrüßt die DVSG die angedachte Verankerung und Verstetigung entsprechender Modelle einer sektorenübergreifenden Lösung.
Die DVSG stellt in ihrer Postionierung aber klar, dass es sich bei Patient*innen- und Gesundheitslots*innen um eine bereits bestehende Funktion bzw. Tätigkeit handelt und nicht um ein neues Berufsbild. Insbesondere mit der Sozialen Arbeit sind die geforderten Lots*innen längst vorhanden. Aus Sicht der DVSG bedarf es keiner gesonderten Lots*innenstruktur oder singulärer Lots*innenangebote, um personenzentrierte unabhängige Beratung und Navigation im Gesundheits- und Sozialsystem sicherzustellen. Stattdessen bedarf es vielmehr der Stärkung und rechtlichen Verankerung der bereits vorhandenen psychosozialen Beratungsangebote. Dafür müssen vorhandene Strukturen (wie z. B. Allgemeine Sozialdienste, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Entlassmanagement, Beratungsstellen) bedarfsgerecht personell ausgestattet werden und ihr spezifischer Auftrag im Rahmen der Gesundheitsversorgung, beispielsweise im Rahmen des SGB V oder von Landeskrankenhaus- oder Landesgesundheitsdienstgesetzen, konkretisiert werden. Bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens bedarf es verstärkt der Kompetenzen der Fachkräfte der Sozialen Arbeit im multidisziplinären Teams, auch in ambulanten Gesundheitszentren, Gesundheitskiosken und in der sektorenübergreifenden Primärversorgung. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die vorhandenen Fachkräfte ihrer Lots*innenfunktion umfassend gerecht werden können.
Zudem bedarf es dringend sektorenübergreifender Lösungen, um Versorgungslücken an den bekannten Schnittstellen im System zu überwinden. Dies könnte z. B. die Ermächtigung von Sozialdiensten für system- und strukturübergreifende Tätigkeiten sein, wie ein Entlassmanagement am Krankenhaus (nicht nur im Krankenhaus), damit die Beratungs- und Lots*innenleistungen auch ambulant in Anspruch genommen werden können. Solche neuen Leistungen benötigen eine regelhafte Finanzierung und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen.