Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz: DVSG nimmt Stellung zum Referentenentwurf

Das Bundesministerium hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) vorgelegt. Damit sollen Anpassungen in der Pflegeversicherung mit dem Ziel der Verbesserung der Situation in der Pflege vorgenommen werden. Insbesondere sollen die häusliche Pflege gestärkt und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sowie anderen Pflegepersonen entlastet, die Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende weiter verbessert sowie die Potentiale der Digitalisierung für Pflegebedürftige und für Pflegende noch besser nutzbar gemacht werden. Die DVSG hat das Vorhaben im wesentlichen begrüßt, kann aber in dem Entwurf nicht erkennen, dass damit angemessene Lösungen der demographischen Herausforderungen und eine Sicherstellung der Pflege geleistet wird. Im einzelnen fordert die DVSG unter anderem, dass auch für Pflegegrad 1 Kurzzeit- und Verhinderungspflegeleistungen ermöglicht werden sollten. Weiterhin deckt die vorgesehene Erhöhung der Beträge z. B. für Kurz- und Verhinderungspflege die für die Pflege notwendigen Kosten nicht ab. Es bedarf daher einer deutlichen Anpassung der dafür vorgesehenen Pauschalen.

Die DVSG konnte ihre Positionen auch bei der heutigen Anhörung im Bundesgesundheits-ministerium entsprechend einbringen.

zur DVSG-Stellungnahme