Pflegeneuordnungsgesetz: Gesamtkonzept für Reform fehlt
Eine Stärkung von Prävention und Rehabilitation ist für Menschen mit Pflegebedürftigkeit sowie die An- und Zugehörigen sinnvoll. Damit kann eine Steigerung der Lebensqualität sowie die Stabilisierung von Pflegearrangements gefördert werden. Gleichzeitig sind die vorgeschlagenen Regelungen zur Unterstützung und Pflegebegleitung bei (drohender) Pflegebedürftigkeit aus Sicht der DVSG nicht konkret genug ausgestaltet. In den bisherigen gesetzlichen Regelungen fehlen Festlegungen zur Qualifikation und die multiprofessionelle Ausgestaltung der Pflegebegleitung. In der sehr breit angelegter Pflegebegleitung inkl. eines Fallmanagements sind Chancen zu sehen, gleichzeitig jedoch muss diese zielführend und angemessen vorgesehen und umgesetzt werden. Aus Sicht der DVSG ist für die Ausgestaltung eine Verbindung und ein gutes Zusammenspiel von bestehenden und neu zu implementierenden Angeboten sowie der Einsatz multiprofessioneller Teams mit Pflegefachkräften und Sozialer Arbeit unerlässlich. Entsprechende Regelungen und Anforderungen fehlen jedoch in dem Referentenentwurf des PNOG; der GKV-Spitzenverband soll dazu eine Richtlinie bis zum 30. Juni 2027 erstellen.
Mehrere in dem Referentenentwurf bisher vorgesehene Regelungen bedeuten Rückschritte gegenüber geltendem Recht, belasten vulnerable Gruppen und lassen zentrale strukturelle Herausforderungen der Pflegeversicherung unberührt. Streichungen von monetären Beträgen verschärfen die Lebenslagen und bewirken höhere Belastungen für vulnerable Personengruppen (z. B. Wegfall des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1, Reduzierung des Entlastungsbudgets um 50 % für Pflegegrad 2 und 3 in den ersten drei Monaten nach der erstmaligen Feststellung eines Pflegegrads, Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen).