Pflege-Report 2022 erschienen: Bessere gesundheitliche Versorgungsplanung für Pflegeheimbewohner*innen gefordert
Die AOK hat heute in Berlin ihren neuen Pflege-Report vorgestellt. In diesem Jahr widmet er sich dem Schwerpunkt „spezielle Versorgungslagen in der Langzeitpflege“. Auf Basis von AOK-Routinedaten beleuchtet der Pflege-Report, der vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) herausgegeben wird, Krankenhaus-Verlegungen von Pflegeheimbewohnenden unmittelbar vor dem Lebensende.
Die Pflege und Begleitung von Menschen am Lebensende ist ein wesentlicher Bestandteil des Alltags in deutschen Pflegeheimen. Rund jeder dritte innerhalb eines Jahres verstorbene AOK-Versicherte lebte in einem Pflegeheim. Deutlich mehr als die Hälfte davon wurde in den letzten zwölf Wochen vor dem Tod mindestens einmal in ein Krankenhaus verlegt. In den Jahren 2018 und 2019 wurden rund 56 Prozent aller Pflegeheimbewohnerinnen- und -bewohner innerhalb der zwölf Wochen vor ihrem Lebensende mindestens einmal in ein Krankenhaus verlegt. Das ist eine im internationalen Vergleich hohe Krankenhaus-Verlegungsrate. Die Krankenhausaufenthalte verdichten sich kurz vor dem Tod. So befand sich jeder dritte Pflegeheimbewohnende 2018 und 2019 in seiner letzten Lebenswoche für mindestens einen Tag im Krankenhaus.
Dabei kann - so die WIdO-Analysen - mehr als jede dritte Krankenhauseinweisung in den letzten zwölf Wochen vor Versterben als potenziell vermeidbar klassifiziert werden. Analysiert wurde hierbei die Häufigkeit von sogenannten Pflegeheim-sensitiven Krankenhausfällen (PSK). Das sind Fälle von beispielsweise Herzinsuffizienz, Dehydration oder Harnwegsinfektionen, die potenziell auch im Pflegeheim behandelbar gewesen wären. Zwar kann über Routinedaten nicht erfasst werden, inwiefern die erfolgten Krankenhauseinweisungen nahe dem Lebensende ganz generell nicht dem Willen der Betroffenen entsprechen. Eine ergänzende Befragung von 550 Pflegefach- und Assistenzpersonen zeigt aber eine deutliche Diskrepanz zwischen Versorgungswunsch und –wirklichkeit. Ursächlich hierfür seien häufig fehlende oder so mangelhaft bzw. pauschal formulierte Patient*innenverfügungen, dass diese kaum in der Praxis und im Notfall anwendbar seien.
Verbesserungsbedarf wird daher vor allem in der Vorausplanung von Behandlung, der sogenannten Advance Care Planning (ACP) gesehen. Seit Einführung des Hospiz- und Palliativgesetztes 2015 wird diese Leistung der „Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ für Pflegeheimbewohnende gemäß §132 g SGB V durch die Gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Beim Pressetermin zur Vorstellung des Pflege-Reports wurde hervorgehoben, dass es aber noch an einer flächendeckenden Umsetzung und insbesondere an qualifiziertem Personal zur Durchführung mangele. Dies sei explizit keine alleinige Aufgabe von Pflegekräften. Vielmehr seien gezielt andere, in Gesprächsführung geschulte Fachkräfte z.B. der Sozialen Arbeit für diese Aufgabe zu gewinnen (vgl. dazu auch den Beitrag von Anna Wachter und Dr. Arnd T. May: Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen. Die Bedeutung gesundheitsbezogener Sozialer Arbeit für das Konzept des Advance Care Planning in der DVSG-Fachzeitschrift FORUM sozialarbeit+gesundheit 4/2001 - Die Datei steht nur Mitgliedern zur Verfügung. Bitte melden Sie sich im Mitgliederbereich an).
zum Download des Pflege-Reports 2022