Online-Fachdiskussion zur persönlichen Assistenz nach dem SGB IX

Die persönliche Assistenz ist eine Leistungsform gemäß SGB IX, nach der Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des täglichen Lebens, in denen ein Teilhabebedarf besteht, Unterstützung durch Assistenzkräfte in Anspruch nehmen können. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden neue Formen der persönlichen Assistenz eingeführt. Dazu gehört u.a. die Elternassistenz, die sich an Mütter und Väter mit Behinderungen richtet und sie in der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder unterstützt. Erst vor wenigen Wochen hat der Deutsche Bundestag zudem die Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus geregelt, damit vertraute Bezugspersonen oder Assistenzkräfte Menschen mit Behinderungen ins Krankenhaus begleiten können.

Für Menschen mit Behinderungen gibt es zwei Möglichkeiten, Leistungen der persönlichen Assistenz zu erhalten: über einen Leistungserbringer oder im Rahmen eines persönlichen Budgets. Für den ersten Fall hat das BTHG die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen rechtssicher geregelt. Im Rahmen der Zumutbarkeit oder auf Wunsch der Betroffenen können Assistenzkräfte Leistungen an mehrere Personen gemeinsam erbringen. Mit dem persönlichen Budget kann die leistungsberechtigte Person zum Arbeitgeber werden, stellt die Assistenzkräfte selbst an und gestaltet die Leistung eigenverantwortlich. Doch mit dem persönlichen Budget sind viele Herausforderungen verbunden, u.a. deren Befristung, die erst im Januar vom Bundessozialgericht für unzulässig erklärt wurde (B 8 SO 9/19 R), sowie geeignete Assistenzkräfte zu finden.

Die Erfahrungen von Leistungsträgern, Leistungserbringern und Menschen mit Behinderungen mit dieser Leistungsform sind Gegenstand der nächsten Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG. Vom 2. August bis 29. Oktober 2021 können Fachpublikum und Interessierte ihre Fragen und Beiträge zum Thema auf der Projektwebsite unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/fd-assistenzeinstellen.