Online-Fachdiskussion: Vergütungsformen in der Eingliederungshilfe

Personenzentrierung umzusetzen, ist eine gemeinsame Aufgabe von Leistungsträgern und Leistungserbringern. Darauf hat der Bundesgesetzgeber in der Gesetzesbegründung des BTHG ausdrücklich hingewiesen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine angemessene Vergütung der Leistungen. Geregelt wird die Vergütung in Einzelvereinbarungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern, die auf der Grundlage der Landesrahmenverträge verhandelt werden. Doch noch existieren nicht überall Landesrahmenverträge. Die bereits bestehenden sind teils befristet, teils fehlt die Vergütungsstruktur.

Das SGB IX bietet jedoch über Stundensätze durch Leistungspauschalen hinaus weitere Möglichkeiten für die Vergütung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe. Um diese geht es in der neuen Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG. Interessierte und Fachpublikum können ab dem 15. August 2022 Fragen und Erfahrungen zu Sozialraum- und Trägerbudgets, zur Beteiligung der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen sowie zu Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX einreichen.

zur Fachdiskussion beim Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG