Online-Diskussion: Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe

Durch das BTHG wurde die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. Ziel ist es dabei, gem. § 90 Abs. 1 SGB IX dem Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Wie der Aspekt der personenzentrierten Leistung von den Akteuren umgesetzt wird, ist Gegenstand einer Online-Fachdiskussion des Projektes Umsetzungsbegleitung BTHG, die noch bis 30,. Juni 2021 läuft

Beteiligung möglich unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de