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Onkologisches Basisscreening

In zertifizierten onkologischen Zentren wird die systematische Anwendung eines ‚Onkologischen Basisscreenings‘ gefordert. Damit wird die in den Querschnittsleitlinien und in internationalen Standards benannte Empfehlung zur regelmäßigen Erfassung von Symptomen, Problemen und Belastungen aufgegriffen, die idealerweise mittels eines Patient*innenselbsteinschätzungsfragebögen (PROMs) erfolgen soll.

Im Erhebungsbogen Onkologische Zentren finden sich in verschiedenen Kapiteln dazu Vorgaben, es wird empfohlen, diese zu einem gemeinsamen „Onkologischen Basisscreening“ zusammenzuführen. Im Onkologischen Basisscreening sollen verschiedene Bereiche und Bedarfe erfasst werden. Um gewachsenen Strukturen und individuellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und den Onkologischen Zentren bzw. den Organzentren ausreichend Raum zur Entwicklung eigener Schwerpunkte und eine Anpassung an spezifische Bedarfe der Patient*innen der Organkrebszentren zu geben, haben die Zentren die Möglichkeit das Onkologische Basisscreening selber zu gestalten. Vorgaben über die Anzahl der zu erfassenden Bereiche oder obligat zu screenende Bedarfe sind derzeit nicht festgelegt.

Um die soziale Perspektive und die entsprechenden Themen in das onkologische Basisscreening einzubringen, haben Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft für Soziale Arbeit in der Onkologie (ASO) der Deutschen Krebsgesellschaft und der DVSG ein Kurz-Screening als Instrument zur Selbsteinschätzung für psychosoziale und sozialrechtliche Beratungsbedarfe entwickelt (PSKS26). Das nun aktuell entwickelte Kurz-Screening kann als gleichbleibender Teil zur Berücksichtigung psychosozialer und sozialrechtlicher Beratungsbedarfe für das ‚Onkologische Basisscreening‘ verwendet werden. Dieses Kurz-Screening ist für unterschiedliche Settings der Behandlung oder Rehabilitation in der Onkologie geeignet. An Krebs erkrankte Personen können damit eine Einschätzung vornehmen, zu welchen sozialen Aspekten sie Information oder Beratung durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit wünschen. 

Vertreter*innen der ASO und der DVSG sind in einer Arbeitsgruppe der Deutschen Krebsgesellschaft zu „Patient Reported Outcomes“ (IAG PRO) beteiligt und haben diesen Entwurf für ein Kurz-Screening für psychosoziale und sozialrechtliche Bedarfe in diesem Zusammenhang eingespeist. Der PSKS26 umfasst sieben Fragen. In den Erhebungsbögen für zertifizierte Zentren ist festgelegt, dass an Krebs erkrankte Personen sowie die An- und Zugehörigen zu jedem Zeitpunkt der Behandlung eine Beratung durch Soziale Arbeit zu ermöglichen ist. Das Kurz-Screening ermöglicht nun eine systematische und ergänzende Selbsteinschätzung und kann in das onkologische Basisscreening der jeweiligen Organisation eingespeist werden. 

(PSKS26)