Neues Erklärvideo auf Reha-Recht.de: Begleitung zum BEM durch eine selbstgewählte Vertrauensperson

Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) bestehen vielfältige Möglichkeiten, den Wiedereinstieg nach längerer Krankheit passgenau zu gestalten. Arbeitnehmer*innen können sich in einem BEM-Gespräch von einer Vertrauensperson begleiten lassen. Darum geht es in einem neuen Erklärvideo des Zentrums für Sozialforschung Halle e.V. (ZSH).

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 Absatz 2 SGB IX ist ein wichtiges Instrument, das die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längerer Arbeitsunfähigkeit unterstützt und zum Erhalt von Arbeitsplätzen beiträgt. Durch das Teilhabestärkungsgesetz wurde hier eine Regelung ergänzt, nach der Beschäftigte nunmehr eine selbst gewählte Vertrauensperson für das BEM hinzuziehen können. Welche Personen das sein können und welchen Unterschied es für die Beteiligten in dem Verfahren macht, zeigt das Erklärvideo in weniger als zwei Minuten.

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