Neue Regelung zur Assistenz im Krankenhaus: Nachbesserungen erforderlich

Heute steht im Bundesrat eine gesetzliche Regelung zur Assistenz im Krankenhaus zur Abstimmung. Der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik des Bundesrates empfehlen der neuen Regelung zuzustimmen, die insbesondere für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen künftig einen Krankengeldanspruch sicherstellen soll. Der Bundestag hatte die Regelung, die an das Tierarzneimittel-Gesetz angehängt wurde, im Juni verabschiedet.

Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik greift allerdings einige Kritikpunkte auf und empfiehlt einen entsprechenden Entschließungsantrag für Nachbesserungen durch die neue Bundesregierung für eine umfassende Assistenz im Krankenhaus.

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele betont in einer Pressemitteilung, dass diese überfällige Regelung zu Assistenz im Krankenhaus nur erster Schritt sein könne und fordert von der künftigen Bundesregierung unbedingt auch Demenzkranke in die Regelung einzubeziehen. Sie appellierte an die künftige Bundesregierung, das Gesetz in der nächsten Legislaturperiode dringend nachzubessern: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade Demenzkranke von der Regelung ausgeschlossen bleiben“, kritisiert Bentele. „Sie brauchen die Begleitung einer vertrauten Person ganz besonders. Für diese Menschen muss die nächste Regierung dringend eine Lösung finden.“ Denn Menschen mit Demenz kämen im Krankenhaus ohne Begleitung nur schwer zurecht. „Wenn sie keine vertraute Person bei sich haben, können sie den Ärzten oft nicht folgen. Sie verstehen dann nicht, warum eine Behandlung durchgeführt wird und nicht selten verschlechtert sich der Zustand, weil keine vertraute Person in der Nähe ist.“

Link zur Pressemitteilung des VdK

Link zur Empfehlung des Bundesrates