Neue Arbeitshilfe für Sozialdienste und Beratungsstellen: Die Aufforderung der Krankenkasse zum Antrag auf Rehabilitation verstehen

Die Arbeitsgemeinschaft Soziale Arbeit in der Onkologie (ASO) in der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) hat in Zusammenarbeit mit dem Krebsinformationsdienst KID am Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg und Leben nach Krebs! e. V. die Arbeitshilfe "Die Aufforderung der Krankenkasse zum Antrag auf Rehabilitation verstehen" veröffentlicht, die sich insbesondere an Sozialdienste und ambulante Beratungsstellen richtet.

Häufig werden Krebspatient*innen von der Krankenkasse aufgefordert, bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Rehabilitation nach § 51 SGB V zu stellen –
mit dem Hintergrund, die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen durch die Rentenversicherung prüfen zu lassen. Wenn sie nicht mehr nur (vorübergehend) arbeitsunfähig sind, sondern längerfristig oder dauerhaft erwerbsgemindert, haben sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. An die Stelle des Krankengeldes können Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente treten. Das kann erhebliche Folgen für die berufliche Zukunft und die finanzielle Absicherung von Krebspatient*innen haben. Die Erwerbsminderungsrente ist häufig geringer als das Krankengeld und der Rentenbezug kann Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben.

Die Beratung zu dieser Thematik ist sozialrechtlich und auch hinsichtlich der sozialen Beratungskompetenzen sehr anspruchsvoll, daher soll die neue Veröffentlichung zur gezielten Qualifizierung der Berater*innen beitragen. Die Arbeitshilfe soll die Problematik darstellen, offene Fragen klären und praktische Empfehlungen für die Beratung onkologischer Patient*innen geben. Darüber hinaus kann sie onkologisch behandelnden Ärzt*innen, beratenden Sozialverbänden und Selbsthilfegruppen sowie den Patient*innen und ihren Angehörigen selbst als Informationsbroschüre dienen.

Zum Download der Arbeitshilfe "Die Aufforderung der Krankenkasse zum Antrag auf Rehabilitation verstehen"