Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen schlägt Maßnahmen zur Verbesserung von Prävention, Intervention, Hilfe und Forschung vor
Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, dem Vertreter*innen aus Politik und Wissenschaft, Betroffene sowie Verantwortliche aus der Zivilgesellschaft und der Fachpraxis angehören, hat seit Dezember 2019 zu den Themen „Schutz, Hilfen, Kindgerechte Justiz, Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation sowie Forschung und Wissenschaft“ beraten. In einer am 29. Juni 2021 veröffentlichten „Gemeinsamen Verständigung“ wurden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die darauf zielen, Schutz und Hilfen bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu verbessern, kindgerechte Gerichtsverfahren zu gewährleisten und die Forschung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt weiter voranzubringen. So sollen beispielsweise Schutzkonzepten weiter ausgebaut und konsequent angewendet werden sowie die Zusammenarbeit der Systemeder Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitswesens und der Sozialen Entschädigung durch verbesserte Qualifizierung und Vernetzung gefördert werden.
Weitere Informationen beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs