Menschenrechtsbericht 2024

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember seinen neunten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland veröffentlicht. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag zum Bericht des Instituts Stellung nehmen soll. Der neunte Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024.

Der aktuelle Bericht widmet sich fünf Themen, die im Berichtszeitraum von hoher menschenrechtlicher Relevanz waren: 

  • Schutz von Geflüchteten
  • Wohnungslosigkeit
  • Exklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt
  • ausbeuterische Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitnehmer*innen
  • Menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen

Die Darstellung der Menschenrechtssituation beruht auf verschiedenen Datenquellen. Das Institut hat öffentlich verfügbare Statistiken, Dokumente und Studien, darunter auch Drucksachen des Deutschen Bundestages und der Länder, sowie Medienberichte ausgewertet. Außerdem hat das Institut mithilfe eines Fragebogens Daten bei den Innenministerien der Bundesländer erhoben und Interviews mit Expert*innen aus Polizei, Datenschutzaufsicht und zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt.

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